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Sachsen-Anhalt Corona-Regeln: Camping im Harz-Wald illegal oder nicht?

Wegen Corona müssen Campingplätze im Harz geschlossen bleiben. Dennoch werden um Wernigerode immer wieder Wohnmobile gesichtet. Ist das legal?

Von Holger Manigk und Sandra Reulecke 14.05.2021, 00:15
Wenn Wohnmobile - wie hier am Lossen-Denkmal bei Wernigerode - auf öffentlichen Parkplätzen stehen, muss das auch unter Corona-Regeln nicht illegal sein.
Wenn Wohnmobile - wie hier am Lossen-Denkmal bei Wernigerode - auf öffentlichen Parkplätzen stehen, muss das auch unter Corona-Regeln nicht illegal sein. Foto: Holger Manigk

Wernigerode - Was er bei Spaziergängen im Wald um Wernigerode beobachtet hat, hinterlässt bei Heinz Becker viele Fragezeichen: „Auf dem Wanderparkplatz am Lossen-Denkmal stehen immer wieder Wohnmobile“, berichtet der Hasseröder. Am Osterwochenende seien es sieben auf einmal gewesen – teilweise hätten die Camper aufgebockt dagestanden.

„Verstößt das nicht gegen die Corona-Regeln und das Übernachtungsverbot?“, will Becker wissen. Zumal die Polizei im Westharz bei Braunlage mehrfach Camper nach Hause schickte, die in Wohnmobilen und Autos auf öffentlichen Parkplätzen erwischt wurden (die Volksstimme berichtete mehrfach).

Dabei seien nicht per se alle Camper illegal unterwegs, entgegnet Wernigerodes Ordnungsamtschefin Anja Münzberg auf Volksstimme-Anfrage. Sie erläutert mit Verweis auf die Eindämmungsverordnungen des Landes Sachsen-Anhalt, „dass Übernachtungen mittels Caravan aus beruflichen und familiären Gründen immer gestattet waren und auch derzeit noch sind“.

Stichpunktkontrollen des Ordnungsamtes

Dazu sei „zur Einhaltung von Ruhezeiten das Abstellen eines Campers so ziemlich überall – sofern nicht per Schild ausdrücklich verboten - möglich“, ergänzt die Ordnungsamtschefin. So könne es trotz Corona-Regeln „durchaus vorkommen“, dass auf städtischen Stellflächen ein Caravan geparkt werde.

Wie Münzberg weiter berichtet, haben Mitarbeiter des Wernigeröder „Ordnungsamtes in den vergangenen Monaten stichpunktartig und anlassbezogen“ bei ihren Kontrollen den Caravan-Parkplatz auf dem Katzenteich, Stellplätze in Schierke sowie den Waldparkplatz an der Landesstraße 100 am Ortsausgang Hasserode überprüft. Verstöße gegen die jeweils geltende Eindämmungsverordnung seien dabei nicht festgestellt worden.

Das Team der Stadtverwaltung setze seine Kontrollen stichpunktartig fort, verspricht Münzberg weiter. Einen konkreten Plan „gibt es nicht und wird es auch künftig nicht geben“. Eine „flächendeckende und lückenlose“ Überwachung der Parkplätze könnten die Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht leisten.

Keine Anzeigen bei Polizeirevier Harz

Die Zuständigkeit für Kontrollen der jeweiligen Eindämmungsverordnung liege ohnehin zuvorderst beim Landkreis, ergänzt die Ordnungsamtsleiterin. Erst, wenn dessen Verwaltung nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar sei, gehe diese auf die kommunalen Sicherheitsbehörden über. Die Polizei kontrolliere ebenso im Rahmen der Pandemiebekämpfung.

Den Beamten des Harzreviers seien keine Anzeigen gegen Camper bekannt, die gegen die Corona-Regeln verstoßen haben. Wie Sprecher Uwe Becker mit Verweis auf die Gesetzeslage erläutert, bestehe ein schmaler Grat zwischen Verstoß und erlaubten Übernachtungen von Wohnmobil-Fahrern. „Wilde Camper sind in der Region ein weit größeres Problem.“

Auch in Halberstadt seien keine Verstöße festgestellt worden, berichtet Thomas Dittmar vom Ordnungsamt der Kreisstadt. „Es sind viele Wohnwagen unterwegs“, ist sein Eindruck. „Aber es ist schwer nachzuweisen, ob damit auch irgendwo übernachtet wurde. Zu allererst sind diese Fahrzeuge ganz normale Verkehrsteilnehmer.“

Strafen bis 25.000 Euro für Parken auf Waldwegen

Dem Ordnungsamt des Landkreises Harz lägen ebenso „keine Anzeigen gegen Camper vor, die gegen die Corona-Regeln verstoßen haben“, ergänzt Manuel Slawig aus der Pressestelle des Landratsamtes auf Volksstimme-Anfrage. Er verweist darauf, dass die Behörde mit Sitz in Halberstadt Fälle ahnde, in denen Auto- und Wohnmobil-Fahrer unberechtigterweise auf Waldwegen unterwegs sind. „Rechtsgrundlage ist hierbei das Landeswaldgesetz“, erläutert Slawig. Wer erwischt werde, dem drohe ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.