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Corona-Pandemie Gegenwind aus dem Harz für Impfpflicht in Pflege und Krankenhäusern

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gilt ab Mitte März. In Pflegeeinrichtungen und im Gesundheitsamt im Landkreis Harz wachsen Zweifel an der Regel.

Von Holger Manigk 07.02.2022, 18:29
Die Impfpflicht für Mitarbeiter unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen für Ältere und Behinderte soll in Deutschland ab Mitte März gelten. Wie sie umgesetzt werden soll, ist auch im Harz noch unklar.
Die Impfpflicht für Mitarbeiter unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen für Ältere und Behinderte soll in Deutschland ab Mitte März gelten. Wie sie umgesetzt werden soll, ist auch im Harz noch unklar. Symbolfoto: picture alliance/ dpa

Halberstadt/Wernigerode - Das Gesundheitsamt der Harzer Kreisverwaltung arbeitet seit Monaten am Limit. Ab 16. März sollen seine Mitarbeiter zusätzlich die einrichtungsbezogene Impfpflicht kontrollieren. Fünf Wochen vor dem Beschäftigungsverbot für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflege, die weder Corona-Genesung noch Covid-Impfung nachweisen, gibt es in den betroffenen Einrichtungen viele Fragezeichen.