Corona-Pandemie Gegenwind aus dem Harz für Impfpflicht in Pflege und Krankenhäusern
Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gilt ab Mitte März. In Pflegeeinrichtungen und im Gesundheitsamt im Landkreis Harz wachsen Zweifel an der Regel.
07.02.2022, 18:29

Halberstadt/Wernigerode - Das Gesundheitsamt der Harzer Kreisverwaltung arbeitet seit Monaten am Limit. Ab 16. März sollen seine Mitarbeiter zusätzlich die einrichtungsbezogene Impfpflicht kontrollieren. Fünf Wochen vor dem Beschäftigungsverbot für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflege, die weder Corona-Genesung noch Covid-Impfung nachweisen, gibt es in den betroffenen Einrichtungen viele Fragezeichen.