Gernrode, Bad Suderode, Rieder: Drei Orte und ihr Kampf gegen die Reform
Gernrode, Bad Suderode und Rieder, ehemals Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz, gehörten von Anfang an zu den energischen Kämpfern gegen die Gebietsreform. Während viele andere Orte den Kampf irgendwann aufgaben und sich freiwillig eingemeinden ließen, haben es die Kommunalpolitiker in den drei Gemeinden auf eine Zwangseingemeindung ankommen lassen. Diese wurde vom Land vorgenommen - zum 1. Januar 2011 erfolgte die Eingemeindung in die Stadt Quedlinburg.
Das Trio reichte anschließend zwei Verfassungsbeschwerden ein. Zum einen gegen die Versagung, als Bündnis von drei Orten eine Einheitsgemeinde bilden zu dürfen. Und zu anderen gegen die Zwangseingemeindung nach Quedlinburg.
Bei letzterer Verfassungsbeschwerde siegte das Trio. Die Landes-Verfassungsrichter erklärten die Zwangseingemeindung im Februar aufgrund eines Formfehlers für unwirksam. Seither sind die drei Orte wieder formell eigenständig.
Das Land hat unmittelbar nach dem Urteilsspruch angekündigt, die drei Kommunen erneut in die Stadt Quedlinburg einzugemeinden, falls die drei Orte nicht freiwillig Gebietsstrukturen schaffen, die den Gesetzen des Landes entsprechen.
Dass das Trio nach außen hin bislang keine erkennbaren eigenen Schritte in punkto freiwilliger Eingemeindung unternommen hat, könnte ihm nun zum Nachteil gereichen. Denn das Land hat das neue Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel Quedlinburg bereits angeschoben. Die Landesregierung peilt eine neuerliche Zwangs-Eingemeindung zum 1. Dezember 2013 an.