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Mietpreisrichtlinie von 2012 hat Obergrenze von 3,70 Euro längst abgeschafft Heftige Reaktion der KoBa: Kritik am Management in Derenburg

Von Tom Koch 18.07.2013, 01:17

Die Reaktion folgt prompt: Nicht die KoBa sei verantwortlich für das schlechte Geschäftsergebnis der Derenburger Wohnungsgesellschaft. Nur bei 13 der 121Wohnungen gebe es Konflikte mit Wohngeldzuschüssen für Mieter.

Wernigerode/Derenburg l Ist die kreiseigene Kommunale Beschäftigungsagentur (KoBa) schuld daran, dass die Derenburger Wohnungsgesellschaft einen Berg an Mietrückständen von rund 63000Euro abtragen muss? Aufsichtsratschef und Bürgermeister Reinhard Brandt (parteilos)hatte das so vor Blankenburgs Stadträten begründet.

Stimmt nicht, heißt es von der KoBa auf Volksstimme-Nachfrage. Lediglich bei 13der 121kommunalen Derenburger Wohnungen gebe es einen Streit über den Mietzuschuss. Es sei "fragwürdig, wenn ein wenig erfreuliches Ergebnis einer Wohnungsgesellschaft damit erklärt wird, dass die KoBa in einer geringen Zahl von Fällen unangemessen hohe Mieten nicht vollständig erstattet". Aus der kommunalen Behörde von Dirk Michelmann (SPD) wird zudem darauf hingewiesen, dass die von Reinhard Brandt genannte Mietobergrenze von 3,70Euro schon seit August 2012 nicht mehr gelte. Seither regele im gesamten Harzkreis eine "Mietpreisrichtlinie" die Verhältnismäßigkeit der Wohnungen von Hartz-IV-Betroffenen, dabei sei die Personenzahl im Haushalt maßgeblich. In Derenburg bewegen sich die Richtwerte für angemessene Brutto-Kaltmieten von 258,50Euro für einen 1-Personen-Haushalt bis hin zu 459,80Euro für einen 4-Personen-Haushalt.

Die Blankenburger Wohnungsgesellschaft habe im übrigen über keine KoBa-Probleme geklagt. Dies lasse aus Sicht der KoBa folgenden Schluss zu: "Die Derenburger Verantwortlichen machen es sich zu einfach, in der KoBa den Sündenbock für mangelnde Wirtschaftlichkeit ihres Geschäfts zu suchen."