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Hochwasserschutz Wernigerodes Wasserwehr in den Startlöchern

Beim nächsten Hochwasser soll sie unterstützend eingreifen - die Wasserwehr. Die Einsatztruppe wird im Wernigeröder Rathaus vorbereitet.

Von Ivonne Sielaff 14.03.2019, 00:03

Wernigerode l Der Bildung einer Wasserwehr in Wernigerode steht nichts mehr im Wege. Die bürokratischen Hürden sind überwunden. Bereits im Juni 2018 hatten die Stadträte grünes Licht für die Satzung gegeben, in der Aufgaben und Pflichten der Wasserwehr niedergeschrieben sind. Die Satzung ist inzwischen von der Kreisverwaltung in Halberstadt bestätigt worden.

Mit der Genehmigung des Haushalts kann es nun auch praktisch losgehen. Etwa 65.000 Euro sind 2019 im städtischen Etat für die Wasserwehr vorgesehen. Unter anderem sollen davon Aufwandsentschädigungen, Ausstattung, Fahrzeug und Ausbildungskosten der Mitglieder bezahlt werden.

Voraussetzung sind zuvor ein Hochwasseralarm- und ein Einsatzplan, informiert Anja Münzberg auf Volksstimme-Nachfrage. „Die Pläne werden derzeit erarbeitet“, so die Chefin des Wernigeröder Ordnungsamtes. „Dies ist jedoch ein komplexer Prozess, der das Zusammenwirken verschiedener Fachbehörden erfordert.“ Darunter der Baubereich und der Wasserbereich, zählt Münzberg auf.

Gleichzeitig wird im Rathaus ein Organisationsplan zusammengestellt. „Dieser enthält beispielsweise Angaben zur personellen Untersetzung der Wasserwehr, deren Versammlungsort und besondere Gefahrenstellen.“

Bereits fest steht, dass das Personal der Wasserwehrführung aus dem Ordnungsdezernat und dem Baudezernat herangezogen werden soll, „da hier die erforderliche Fachkompetenz liegt“, begründet Amtschefin Anja Münzberg.

Die Mitglieder der Wasserwehr sollen künftig die Untere Wasserbehörde des Landkreises bei Hochwasserereignissen unterstützen. So sind die Helfer beispielsweise dazu verpflichtet, ab der Hochwasser-Alarmstufe 3 die Pegelstände zu beobachten und die Hochwassergefahr einzuschätzen, Deiche, Dämme, Ufermauern, Wehre und Ähnliches im Augen zu behalten sowie auf ihre Funktionstüchtigkeit zu beurteilen. Die Mitglieder der Wasserwehr können laut Satzung aber auch schon vor Ausrufung der Alarmstufe 3 eingesetzt werden.

Gleichzeitig soll die Wasserwehr im Falle einer Flut bei der Sicherung und Reparatur von Schadstellen an Deichen und wasserwirtschaftlichen Anlagen helfen.

Hintergrund: Die Einrichtung von Wasserwehren ist gesetzlich vorgeschrieben. Tätig werden müssen die Kommunen, die erfahrungsgemäß von Hochwasser bedroht sind. Die Kommunen selbst sind in der Finanzierungspflicht, könnten aber beim Land Fördergeld beantragen. Die letzte große Flut ereilte Wernigerode und seine Ortsteile im Juli 2017. Das Hochwasser an den Ufern von Zillierbach, Holtemme und anderen Gewässern hatte allein in Wernigerode Schäden in Millionenhöhe verursacht. Besonders betroffen waren Hasserode sowie der Ortsteil Silstedt. Die Reparaturen aller Schäden werden noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.