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Energiekrise Ilsenburg erhöht Kosten für Nutzung seiner Gebäude

In Ilsenburg wird eine neue Entgeltordnung für die Nutzung von Sandtalhalle, Komturhof und Vereinshaus diskutiert. Warum die Preise steigen sollen.

Von Jörg Niemann 22.11.2022, 19:01
Auch der Saal des Komturhofes in Darlingerode ist von den neuen Regelungen betroffen. Wie in anderen städtischen Immobiilien auch, sollen Mieter künftig eine Energiekostenpauschale zahlen.
Auch der Saal des Komturhofes in Darlingerode ist von den neuen Regelungen betroffen. Wie in anderen städtischen Immobiilien auch, sollen Mieter künftig eine Energiekostenpauschale zahlen. Archivfoto: Jörg Niemann

Ilsenburg - Die Stadt Ilsenburg muss ihre Entgeltordnung überarbeiten, auf deren Grundlage sie Mieten von Privatpersonen oder Firmen erhebt, die kommunalen Einrichtungen für Veranstaltungen nutzen wollen.

Grundlage dieser Überlegungen ist eine Diskussion in der Stadtratssitzung vom September, in der es vor allem um den Winterbetrieb kommunaler Einrichtungen wie dem Deutschen Haus in Ilsenburg, der Sporthalle und der Sandtalhalle in Darlingerode, der in kommunalem Besitz befindlichen Ilsenburger Klosterkirche St. Peter und Paul und weiteren kleineren Immobilien geht.

Schließungen im Winter scheinen vom Tisch

In der damaligen Diskussion im Rat wurde die Fragen aufgeworfen, ob wegen der zu erwartenden extrem steigenden Energiekosten die vorwiegend von Vereinen der Stadt genutzten Gebäude bis zum Frühjahr generell geschlossen werden sollten, oder wie die auf die Stadt zukommenden Kosten möglichst fair verteilt werden könnten.

Die Verwaltung wurde mit dem Ausarbeiten von Vorschlägen beauftragt, die am Donnerstag (24. November) im Hauptausschuss vorgestellt werden sollen. „Wir haben versucht, alles moderat zu regeln, kommen aber um eine generelle Neuerung nicht umhin, die durch Bundesrecht nötig wird“, sagt Bürgermeister Denis Loeffke (CDU). Hauptsächlich gehe es dabei um steuerliche Regelungen. „Der Bund will mit einer gesetzlichen Änderung für mehr Steuergerechtigkeit bei den Vermietern von Veranstaltungsstätten sorgen. Deshalb soll auch ein kommunaler Vermieter wie die Stadt Ilsenburg ab 1. Januar 2023 Umsatzsteuer an das Land abführen. Da diese bislang nicht für uns relevant war, werden wir bei Vermietungen den entsprechenden Steuersatz erheben und dann in gleicher Höhe an das Finanzamt abführen müssen. Wir werden dies im Einzelfall prüfen“, erklärt der Bürgermeister. Zeitgleich fügt er hinzu, dass es Signale aus Berlin gebe, wonach das neue Recht eventuell doch noch nicht zum 1. Januar 2023 gelten könnte. Dennoch müsse die Stadt – deren Rat nur etwa alle acht Wochen tagt, darauf vorbereitet sein.

Vorschlag einer Pauschale

Bei den Energiekosten schlägt die Stadtverwaltung eine Energiekostenpauschale vor, die pro Kalendertag der Nutzungszeit 25 Euro betragen soll. Dieser Betrag soll für die Sandtalhalle und das Deutsche Haus in der Ilsenburger Mühlenstraße gelten. Für den Saal des Komturhofes in Darlingerode sind 15 Euro pro Tag geplant.

Dies, so hofft der Bürgermeister, vermeidet das Schließen der Einrichtungen und sorgt für das Abfedern der zusätzlichen Energiekosten.

Benutzergruppen werden künftig beibehalten

Generell unterscheidet die Satzung auch nach einer möglichen Neufassung nach Benutzergruppen. In der Gruppe A mit dem geringsten Kostenbeitrag sind in der Stadt ansässigen Vereinen, Organisationen, religiösen Gemeinschaften und Parteien oder Gewerkschaften erfasst. In der Benutzergruppe B, für die es in etwa doppelt so teuer wie für die Gruppe A wird, sind Vereine oder Organisationen ohne anerkannte Gemeinnützigkeit oder Vereine mit Sitz außerhalb der Ilsenburger Stadtgrenzen erfasst. Die Benutzergruppe C umfasst vornehmlich Mieter, die kommerzielle Absichten verfolgen und Privatpersonen, die nicht in der Stadt Ilsenburg wohnen.

Für alle genannten Gruppen bleiben die bisherigen grundsätzlichen Mietpreise gleich, allerdings wird die Energiepauschale und dann auch die Umsatzsteuer ab Januar 2023 Bestandteil der Rechnung sein.

Ilsenburger Vereine sollen nichts zahlen müssen

Neu ist im Entwurf der Ordnung auch ein Erhöhen der Gebühr für das Nutzen der Ilsenburger Klosterkirche für Trauungen. Da sollen ab 2023 150 statt bislang 100 Euro fällig werden.

Wie schon die alte Satzung regelt die neue einige Ausnahmen. So sollen nach Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung Ilsenburger Vereine und Organisationen nach der Vereinsförderrichtlinie der Stadt von der Zahlung befreit sein.

„Ich halte unsere Angebote für ausgewogen und hoffe, dass es die Entscheidungsträger im Stadtrat bei der Sitzung in der kommenden Woche genauso sehen“, hofft Denis Loeffke.