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Corona-Pandemie Kliniken und Pflegeheime im Harz: Ungeimpfte Mitarbeiter werden nun gemeldet

Es ist so weit: Ohne Corona-Impfnachweis droht Beschäftigten in Kliniken sowie Pflegebereichen seit 15. März 2022 ein Tätigkeitsverbot. Wie stellt sich die Situation aktuell in Harzer Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen dar?

Von Uta Müller, Sabine Scholz und Dennis Lotzmann Aktualisiert: 17.03.2022, 09:17
Schwestern, Ärzte und  Pfleger, aber auch Küchen- und Reinigungskräfte in Kliniken und Heimen,  müssen nunmehr eine Corona-Impfung nachweisen können.
Schwestern, Ärzte und Pfleger, aber auch Küchen- und Reinigungskräfte in Kliniken und Heimen, müssen nunmehr eine Corona-Impfung nachweisen können. Symbolfoto: dpa

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Harzkreis - Für das Personal in den Gesundheitsberufen und dort, wo Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreut werden, gilt ab sofort eine Impfpflicht. Für Beschäftigte ohne Impf- oder Genesenennachweis drohen Bußgelder und - in der letzten Konsequenz - sogar Tätigkeitsverbote. Arbeitgeber müssen den Gesundheitsämtern nunmehr melden, welche Mitarbeiter nicht geimpft oder genesen sind.