Corona-Pandemie Kliniken und Pflegeheime im Harz: Ungeimpfte Mitarbeiter werden nun gemeldet
Es ist so weit: Ohne Corona-Impfnachweis droht Beschäftigten in Kliniken sowie Pflegebereichen seit 15. März 2022 ein Tätigkeitsverbot. Wie stellt sich die Situation aktuell in Harzer Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen dar?
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Harzkreis - Für das Personal in den Gesundheitsberufen und dort, wo Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreut werden, gilt ab sofort eine Impfpflicht. Für Beschäftigte ohne Impf- oder Genesenennachweis drohen Bußgelder und - in der letzten Konsequenz - sogar Tätigkeitsverbote. Arbeitgeber müssen den Gesundheitsämtern nunmehr melden, welche Mitarbeiter nicht geimpft oder genesen sind.