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Standesamt Geburtsurkunde nur gegen Bargeld

Ein gebürtiger Wernigeröder hat eine Geburtsurkunde benötigt. Die Zahlung der fälligen Gebühr bei der Stadt mutet fast mittelalterlich an.

Von Dennis Lotzmann 05.04.2019, 01:01

Wernigerode l Der Wunsch von Gabor Klein und Sylvi Hofmann ist ein zutiefst menschlicher: Die beiden Rogätzer, einem Örtchen im Bördekreis, wollen den Bund fürs Leben schließen. Das damit verbundene Ansinnen der beiden war alles andere als exotisch: Um im Standesamt ihrer Wahl heiraten zu können, müssen beglaubigte Abschriften aus dem jeweiligen Geburtsregister vorgelegt werden. Und dieser Schritt, berichtet Sylvi Hofmann, war im Wernigeröder Rathaus mit Hürden flankiert, mit denen die beiden Verliebten im Zeitalter von Digitalisierung und Online-Banking nicht mal ansatzweise gerechnet hatten.
Im Auftrag und mit Vollmacht ihres künftigen Ehemannes klopfte Sylvi Hofmann im März im Wernigeröder Standesamt an. Erst telefonisch, um das nötige Prozedere für die Ausstellung der Urkunde in Erfahrung zu bringen, wie die 39-Jährige berichtet. Der Antrag, so die Auskunft der Standesbeamtin, müsse schriftlich erfolgen, mit Ausweiskopie des Mannes und dessen Unterschrift. Gesagt, getan und dann gehofft, dass in den Wernigeröder Amtsstuben schnell gearbeitet wird. Die Antwort flatterte Gabor Klein wenig später ins Haus. Darin die Bitte, die Gebühr für das Ausstellen der Urkunde in Höhe von zehn Euro voraus per Verrechnungsscheck und auf dem Postweg zu übersenden.
Einen Verrechnungsscheck per Post schicken? „Als ich das gelesen habe, war ich total baff“, so die 39-Jährige. Sie habe erstmal recherchieren müssen, wo und wie man sich diesen besorgen könne. In der örtlichen Bankfiliale sicher. Aber wegen der Öffnungszeiten hätte sie dafür sogar früher Feierabend machen müssen.
Also erneut ans Telefon, erneut im Wernigeröder Standesamt angerufen, um sich dort nach alternativen Wegen zu erkundigen. Insbesondere nach der Vorzugsvariante einer Banküberweisung auf das städtische Konto, das – Ironie der Geschichte – auf der amtlichen Anforderung sogar ausgewiesen ist. „Ich hätte nur irgendeine Vorgangsnummer haben müssen, damit der Betrag richtig zugeordnet wird“, so die Rogätzerin. Aber: Eine Überweisung habe die Frau im Standesamt ausdrücklich verneint. „Sie hat mir stattdessen geraten, einfach zehn Euro in den Brief zu stecken“, berichtet Sylvi Hofmann.
Einigermaßen sprachlos ob dieses geradezu mittelalterlichen Verfahrens ließ sich die 39-Jährige auf diese Verfahrensweise ein. Mit einigem Unbehagen, wie sie signalisiert: „Auch wenn es nur um zehn Euro geht, hatte ich ja keinerlei Beweis, dass ich das Geld verschickt habe.“
Der Wernigeröder Stadtsprecher Tobias Kascha bestätigt aus Anfrage, dass eine Bezahlung von Beurkundungen – wenn die Antragsteller von außerhalb stammen – per Verrechnungsscheck favorisiert werde. Ursache sei die vermehrte Unzuverlässigkeit mancher Antragsteller beim Zahlen. Ein nachfolgendes Mahnverfahren mit Vollstreckung sei bei solch kleinen Beträgen für die Verwaltung mehr Aufwand als Nutzen, so Kascha. Dennoch würden auf ausdrücklichen Wunsch Ausnahmen zugelassen und auch praktiziert. Was Sylvi Hofmann anders erlebt hat: Ihre Bitte um Überweisung vorab sei verneint worden.
Zugleich signalisiert Kascha internen Korrekturbedarf: Grundsätzlich sei anzumerken, dass wir mittelfristig „auch modernere, praktikablere Wege in unseren Focus nehmen müssen“, so der Sprecher der Stadtverwaltung.
So wie beispielsweise in Sylvi Hofmanns Heimatstadt Meißen: Sie habe dort angerufen, einen analogen Antrag gestellt und alsdann vorab die Gebühr überwiesen. So wie es längst das Gros der Standesämter in Harzer Kommunen praktiziert.