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Harz Zoff um Styropor flammt wieder auf

Das Styropor, das in die Holtemme geweht wurde, bewegt weiter die Gemüter. Kreispolitiker wollen wissen, was die Behörden unternommen haben.

Von Katrin Schröder 01.07.2020, 01:01

Wernigerode l Die weißen Kunststoffplatten, die ein Sturm am 23. Februar in die Holtemme geweht hat, haben sich längst zerkleinert und verstreut. Doch der Streit um das Styropor im Fluss ist längst noch nicht abgeebbt. Im Gegenteil: Er flammt jetzt wieder auf. In seiner heutigen Sitzung soll sich der Harzer Kreistag mit dem Thema befassen, ebenso der Wernigeröder Stadtrat am morgigen Donnerstag. Die Fraktionen von Buko und Bündnis 90/Grüne wollen erreichen, dass die Kreisverwaltung umfassend Auskunft gibt.

Darauf drängen die Mitglieder des Wernigeröder Wildfisch- und Gewässerschutzvereins sowie des Anglervereins. Sie haben Fragen zusammengestellt, die ihnen auf den Nägeln brennen und die die Kreispolitiker in ihrem Namen stellen wollen. Die Untere Wasserbehörde soll darlegen, wie sie die Verschmutzung bewertet, ob und was sie gegenüber der Firma E.T.M. unternommen hat, von deren Gelände das strittige Styropor stammt, und wie sie mit der Strafanzeige umgehen, die die Vereine gestellt hatten (die Volksstimme berichtete).

Die Naturschützer haben Ralf Schult (Buko) gebeten, das Thema in den Kreistag zu tragen. Das tue er gern, sagt der Wernigeröder. „Mich ärgert, dass es nicht vorangeht.“ Monatelang sei wenig passiert, von den Verantwortlichen nichts zu hören gewesen. „Das kann doch nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden.“ Das Ausmaß der Verschmutzung reiche über den Harzkreis hinaus: Sogar in Oschersleben sei Styropor entdeckt worden. Die Frage, ob das Material wasserschädlich sei, greife zu kurz: „Für Fische ist es auf jeden Fall schädlich, wenn sie es fressen.“

Das sieht Sabine Wetzel genauso. Das „sensible Ökosystem Wasser“ müsse geschützt werden, betont die Stadt- und Kreisrätin von Bündnis 90/Grüne. Und: „Das Unternehmen soll dafür verantwortlich gemacht werden, den Rest Styropor aufzusammeln oder eine Firma zu beauftragen.“ Zusätzlich müsse auf Wiedergutmachung gedrängt werden.

Die beiden Kreistagsabgeordneten erinnern daran, dass das Batteriewerk E.T.M. binnen kurzer Zeit zweimal zur Gefahr für die Umwelt geworden sei. Nach einer Säurehavarie im November 2019 verendeten in der Holtemme mehr als 1000 Fische (die Volksstimme berichtete). Die Kreisverwaltung solle daher prüfen, „ob der sensible Betriebsstandort im Tal der Steinernen Renne für einen derart umweltgefährdenden Betrieb überhaupt zulässig ist“, heißt es im Fragenkatalog. Und weiter: „Wie viele Umweltschäden darf sich dieser Betrieb noch erlauben, bevor er zur Schadensbeseitigung aufgefordert, bestraft und zur Wiedergutmachung veranlasst wird?“

Die Staatsanwaltschaft in Halberstadt hat die Ermittlungsakte derweil fürs Erste zugeklappt und das Strafverfahren wegen des Verdachts auf Gewässerverschmutzung gegen Auflagen vorläufig eingestellt. Dies teilt Behördenchef Hauke Roggenbuck auf Volksstimme-Anfrage mit. „Es handelt sich nicht um einen vorsätzlichen, sondern um einen fahrlässigen Verstoß“, begründet der Oberstaatsanwalt. Dafür seien mildere Strafen vorgesehen. Den Ermittlungen zufolge war der Container nicht richtig gesichert – das sei fahrlässig gewesen. Allerdings habe sich das Unternehmen, das nach dem Sturm Mitarbeiter zum Aufräumen schickte, durchaus um „Schadensbegrenzung“ bemüht, so Roggenbuck – „auch wenn dies nicht in genügendem Maße erfolgt ist“.

Eine Beräumung habe die Staatsanwaltschaft nicht verfügt. Das gebe das Strafrecht nicht her, das sich auf die Schuld eines Täters konzentriere, so Behördenchef Roggenbuck. Eine Auflage gebe es aber: Bis Mitte Juli müsse das beschuldigte Unternehmen 2500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Geschehe dies nicht, werde das Strafverfahren wieder aufgenommen.

Die Untere Wasserbehörde (UWB) habe es indes nicht für nötig gehalten, E.T.M. Auflagen zu erteilten, heißt es auf Volksstimme-Anfrage aus der Kreisverwaltung. Denn die Firma sei kurz nach dem Sturm „eigenverantwortlich“ aktiv geworden. Sprich: Sie habe den fraglichen Styropor-Container an einen windgeschützten Platz versetzt und mit einem Netz abgedeckt. Mitarbeiter hätten auf dem Betriebsgelände sowie im Umkreis und flussabwärts an der Holtemme aufgeräumt. Mehr habe man nicht verlangen können, so die UWB. Eine komplette Beräumung könne man nur anordnen, wenn man beweisen könne, dass sämtliches Styropor, das in Wernigerode und Derenburg angespült wurde, von E.T.M. stamme.

Ob eine Ordnungswidrigkeit vorliege, könne die UWB erst prüfen, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen habe. Entscheidend sei, ob eine Strafe verhängt wurde. „Die Havarie kann nämlich nur dann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn in dem Strafermittlungsverfahren kein Strafmaß ausgesprochen wurde“, heißt es aus der Kreisverwaltung.

Derweil habe die UWB die Aufräumarbeiten von E.T.M. kontrolliert und „stichpunktartig“ sowie „an neuralgischen Punkten“ an der Holtemme nach Styropor gesucht. Größere Ablagerungen habe man nicht gefunden. „In den kommenden Tagen plant die UWB eine punktuelle Erkundung der Holtemme von Wernigerode bis Derenburg“, so die Verwaltung.

Kunststoff gesammelt haben bis dato einige. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz (LHW) hat Mitarbeiter, die an der Holtemme Hochwasserschäden beseitigten, nebenbei Styropor entfernen lassen. Die Stadtverwaltungen Wernigerode und Blankenburg hatten laut UWB Schwerpunkte beräumt. Die Firma selbst habe Anfang Juni nahe der Straße Freiheit aufgeräumt, teilt die Kreisverwaltung mit. E.T.M. ließ eine Volksstimme-Anfrage derweil unbeantwortet.

An der Freiheit hätten bis vor kurzem noch rund 200 Styroporteile gelegen, schätzt Ulrich Eichler vom Wildfisch- und Gewässerschutzverein. Dass diese bis auf Reste nun verschwunden seien, begrüße er – doch damit sei die Sache nicht erledigt. Wie es andernorts aussehe, wisse man nicht. Klarheit bringe nur eine komplette Flusskontrolle. Er kritisiert, dass die Verantwortlichen zu viel Zeit hätten verstreichen lassen. „Das ist kein Kavaliersdelikt. Da muss sofort reagiert werden.“Kommentar