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Anonyme Anzeigen im Wernigeröder Rathaus und Kreisveterinäramt Verspeistes Wild beschäftigt Staatsanwalt

Von Regina Urbat 19.01.2013, 02:22

Wernigerode l Mit wohl längst verspeistem Wildfleisch muss sich derzeit die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Konkret geht es um einen toten Hirsch aus dem Wernigeröder Stadtwald, der am 2. Oktober an einen Wildhändler verkauft wurde, obwohl das Tier nicht erlegt worden sein soll.

Fleisch von Wild, das nicht erlegt wurde, darf laut Gesetz nicht in den Verkehr gebracht werden. So lautet der bislang nicht belegte Vorwurf, wonach von einem Mitarbeiter des Wernigeröder Rathauses ein Tierkadaver verkauft wurde. Den Hinweis darauf erhielt das Kreisveterinäramt am 20. Dezember 2012 anonym. Am Tag darauf erstattete die Behörde in Halberstadt Strafanzeige wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz, sagte Pressesprecherin Ingelore Kamann auf Nachfrage. Sie wies darauf hin, dass das Amt auch bei anonymen Hinweisen dazu verpflichtet sei.

Im Wernigeröder Rathaus war dieser anonyme Hinweis, dass der Ende September von einem Wanderer tot aufgefundene Hirsch verkauft wurde, schon am 12. Dezember eingegangen. "Laut unserer Prüfung wurde dem Wildhändler mitgeteilt, dass es sich nicht um ein erlegtes Tier handelte", sagte Oberbürgermeister Peter Gaffert (parteilos). Weil jedoch nicht bekannt gewesen sei, wie das Fleisch verwertet wurde, "haben wir am 9. Januar das Veterinäramt informiert und um Prüfung gebeten", ergänzte Pressesprecher Andreas Meling. Von einer Strafanzeige sei im Rathaus nichts bekannt.

Der Wildabnehmer indes fiel - mit dem Hinweis konfrontiert, dass es sich bei dem Tier um einen Kadaver gehandelt haben soll - aus allen Wolken. Er habe es Schwarz auf Weiß mit der Unterschrift einer jagdkundigen Person, wann, wo und von wem der Hirsch geschossen wurde. "Ansonsten hätte ich das Tier gar nicht abgenommen."