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Wernigerode Was passiert nach Absage?

Nach dem Nein des Stadtrates Wernigerode zur Burger-King-Filiale im Harzpark gibt es vier Möglichkeiten.

Von Dennis Lotzmann 29.02.2020, 00:01

Wernigerode l Nach der überraschenden Ablehnung einer Burger-King-Ansiedlung im Einkaufszentrum Harzpark in Wernigerode ist unklar, ob das Unternehmen sein Ansinnen weiter verfolgen wird. Ein Unternehmenssprecher erklärte auf Anfrage, dass man am Tag nach der Entscheidung im Stadtrat dazu noch nichts sagen könne. Zudem geht die Fast-Food-Kette mit Informationen bezüglich geplanter Investitionen restriktiv um.

Offen bleibt am Tag nach der Abstimmung im Stadtrat auch, ob es aus der Verwaltung oder dem Stadtrat heraus einen neuerlichen Anlauf geben wird. Dies insbesondere angesichts der massiven kritischen Reaktionen, die die Ablehnung hervorgerufen hat. Selten gab es via Facebook zu einem Thema derart viele Wortmeldungen, die – vom Tenor her – insbesondere Unverständnis über das Votum der Räte erkennen lassen.

Die Stadträte hatten am Donnerstagabend mit 16 zu 18 Stimmen abgelehnt, den für die Burger-King-Ansiedlung nötigen Bebauungsplan zu beschließen. Die Kritiker erinnerten unter anderem daran, dass Fast-Food ungesund sei und die Ansiedlung dem Gedanken der nachhaltigen Stadtentwicklung widerspreche. Die Befürworter argumentierten mit freier wirtschaftlicher Entwicklung und kulinarischer Vielfalt statt Verboten in der Touristenstadt Wernigerode.

Letztlich sind nunmehr vier Szenarien denkbar: So ist es beispielsweise möglich, dass niemand auf das ablehnende Votum reagiert und Burger King Wernigerode als denkbaren Standort streicht. Denkbar auch, dass Fraktionen oder ein Viertel der Stadträte das Thema samt der gescheiterten Vorlage erneut in die Debatte bringen – dann frühestens in sechs Monaten, so eine Sprecherin der Kreisverwaltung auf Anfrage.

Würde indes Stadtratsvorsitzender Uwe-Friedrich Albrecht (CDU) den Antrag erneut auf die Tagesordnung bringen wollen, müsste er keine sechs-Monats-Frist beachten. „Er hat das Initiativrecht für die Tagesordnung und darf im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister den Antrag jederzeit wieder einbringen“, so die Verwaltungssprecherin.

Letztlich könnte auch OB Peter Gaffert (parteilos) aktiv reagieren und das Votum per Widerspruch anfechten. Der OB, der für Burger King gestimmt hatte, kann laut Kommunalgesetzen gegen Beschlüsse vorgehen, wenn diese für die Kommune nachteilig seien. Man werde die Ratssitzung erst kommende Woche auswerten und über Konsequenzen entscheiden, so Gafferts Sprecher Tobias Kascha.

Burger King betreibt aktuell landesweit Filialen in Weißenfels, Aschersleben, Magdeburg, Könnern, Stendal, Sandersdorf-Brehna, Bitterfeld, Bernburg, Halle, Eisleben, Dessau-Roßlau, Haldensleben und Hohe Börde.