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Öffentliche Bauvorhaben Barleben hebt Zweckvereinbarung auf

Um öffentliche Ausschreibungen für Bauvorhaben oder Dienstleistungen rechtssicher und wirtschaftlich zu gestalten, wurde die „Zentrale Vergabestelle“ eingerichtet. Doch damit ist zum Jahresende Schluss. Warum Barleben die Zweckvereinbarung aufhebt.

Von Sebastian Pötzsch 05.12.2023, 16:45
Die Abwicklung von Aufträgen – zum Beispiel für den Umbau der Kita in Meitzendorf – lief über die „Zentrale Vergabestelle“ in Wolmirstedt.
Die Abwicklung von Aufträgen – zum Beispiel für den Umbau der Kita in Meitzendorf – lief über die „Zentrale Vergabestelle“ in Wolmirstedt. Archivfoto: Sebastian Pötzsch

Barleben - Wenn die Gemeinde Barleben Verträge mit Unternehmen über Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen abschließen will, müssen diese zuvor öffentlich ausgeschrieben werden. In komplizierten Verfahren muss dann über die einzelnen Vergaben entschieden werden. Weil es sich hierbei um eine schwierige Rechtsmaterie handelt und dies geschultes Personal erforderlich macht, hatte die Stadt Wolmirstedt im Jahr 2016 diese Verfahren für Barleben und andere Körperschaften übernommen und eine „Zentrale Vergabestelle“ aus der Taufe gehoben. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner war zuvor in einer Zweckvereinbarung vertraglich ratifiziert worden.