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Autobahn Blitzer-Falle für Kleintransporter

Die stationären Blitzer auf der A2 bei Bornstedt (Landkreis Börde) sind so intelligent, dass sie zwischen Pkw und Lkw unterscheiden können.

Von Juliane Just 26.11.2020, 00:01

Bornstedt l Fast jeder kennt ihn, den Moment, wenn die Blitzer-Anlage auslöst. Der erste Blick geht entsetzt auf den Tacho. Umso verwirrender ist es, wenn darauf zu erkennen ist, dass man nicht zu schnell unterwegs war. Ein Volksstimme-Leser, der einen Kleintransporter fährt, wurde auf der Autobahn 2 zwischen der Abfahrt Bornstedt und dem Rasthof Börde geblitzt, obwohl es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gab. Er rief bei der Polizei an und erfuhr: Für den Blitzer ist sein Fahrzeug ein Lkw, deshalb löste der Blitzer aus.

Hintergrund: Die fest installierten Anlagen auf der A 2 sind an Schilderbrücken, jene leuchtenden Anlagen über der Fahrbahn, gekoppelt und lösen nur aus, wenn die Geschwindigkeit wegen Nebels oder erhöhtem Verkehrsaufkommen heruntergesetzt wird. „Sofern keine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wird, findet lediglich die Überwachung des Lkw-Verkehrs statt“, sagt Frank Müller vom Zentralen Verkehrs- und Autobahndienst in Hohenwarsleben (Gemeinde Hohe Börde).

Deshalb werden Kleintransporter-Fahrer etwa bei Tempo 100 geblitzt, obwohl die Schilderbrücken keine Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen. Das liegt daran, dass der Blitzer sie als Lkw erkannt hat und damit die für dieses Fahrzeug erlaubte Höchsteschwindigkeit von 80 Stundenkilometern außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten wurde.

Bei Zwischengrößen ist „die Unterscheidung nicht immer zweifelsfrei für die Anlage möglich“, so Müller.

Deshalb wird bei den Kollegen der Zentralen Fotoauswertstelle der Zentralen Bußgeldstelle der Polizeiinspektion Zentrale Dienste jeder Einzelfall geprüft und entschieden. Dabei sind mehrere Faktoren bei den Kleintransportern wichtig: So erklärt Frank Müller, dass beispielsweise ein Mercedes Sprinter grundsätzlich als Lkw einzuordnen ist. Wichtig dafür ist nicht nur die Eintragung der jeweiligen Fahrzeugklasse in den Fahrzeugpapieren, sondern auch das Gewicht und die tatsächliche Nutzung des Kraftfahrzeuges.

All jene Daten haben die Kollegen der Fotoauswertstelle jedoch nicht vorliegen, können also nur optisch einschätzen, ob der geblitzte Kleintransporter als Lkw oder Pkw einzustufen ist. „Die Kollegen müssen dann abwägen, ob hier ein Verstoß vorliegt oder nicht“, so Frank Müller.

Je nach Entscheidung erhält der Fahrer dann einen Anhörungsbogen. Dieser ist Teil des Vorverfahrens bei einem Bußgeldverfahren und kommt in der Regel vor der Zustellung des Bußgeldbescheids per Post nach Hause. Ein Anhörungsbogen verschafft dem Fahrer die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern und klarzustellen, ob sein Kleintransporter ein Lkw oder eben ein Pkw ist.