Stadtverwaltung und BUND gehen vor das Verwaltungsgericht Deponie Farsleben: Klagen gegen den Landkreis
Farsleben. Die Stadtverwaltung und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) haben Klage beim Verwaltungsgericht gegen den Landkreis Börde eingereicht. Beide sprechen sich damit gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Deponie bei Farsleben aus.
Für Wolmirstedts Bürgermeister Martin Stichnoth (CDU) liegt es klar auf der Hand: Die Erfolgsaussichten der Klage sind schlecht. Zu diesem Ergebnis ist laut Martin Stichnoth ein mit der Sachlage beauftragter Rechtsanwalt gekommen. Trotzdem hat die Verwaltung Wolmirstedts Klage gegen den Landkreis Börde wegen der Genehmigung für eine Deponie der Klasse I bei Farsleben (Antragsteller ist die GP Günter Papenburg AG) eingereicht.
"Es handelt sich um eine Rechtsstreitigkeit von erheblicher Bedeutung", erklärt Martin Stichnoth. Deshalb liege die Entscheidung ausschließlich bei den Mitgliedern des Stadtrates. Der Stadtverwaltung obliege dabei lediglich die Aufgabe, die Ratsmitglieder zu informieren. Dies hat Martin Stichnoth in der jüngsten Stadtrat-Sitzung getan. Die Mitglieder haben sich für eine Klage ausgesprochen (wir berichteten), die Verwaltung folgt nun diesem Votum. Der Beschluss dafür folge bei der nächsten Stadtrat-Sitzung am Donnerstag. Da es sich um eine Rechtsstreitigkeit handelt, werde darüber aber im nicht-öffentlichen Teil abgestimmt, betont Stichnoth.
BUND kritisiert fehlerhaften Planfeststellungsbeschluss
Während Wolmirstedts Bürgermeister den Erfolg der Klage als gering einschätzt, zeigt sich Oliver Wendenkampf, Landesgeschäftsführer des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Volksstimme gegenüber optimistisch. Der Landkreis Börde habe mit dem Planfeststellungsbeschluss gegen "Recht und Gesetz" verstoßen. "Davon sind wir überzeugt", betont Wendenkampf mit Nachdruck.
Der "Planfeststellungsbeschluss leidet unter materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Fehlern", heißt es in der Klageschrift des BUND. Deshalb werde gefordert, dass der Beschluss aufgehoben wird.
So wirft der BUND dem Landkreis Börde vor, dass der Planfeststellungsbeschluss in einigen Punkten widersprüchlich sei, unter anderem bezüglich des zeitlichen Geltungsbereiches. Dies führe zur "Rechtsunsicherheit und zu der berechtigten Befürchtung", dass die GP Günter Papenburg AG unter Billigung des Landkreises Börde trotz der Klage von dem Planfeststellungsbeschluss Gebrauch mache.
Als Beispiel wird in der Klageschrift der Flächennutzungsplan Wolmirstedts angeführt. Dieser sehe in der Gemarkung Farsleben für Teile des Gebiets Waldfläche vor, "die der Adressat des Planfeststellungsbeschlusses bzw. eine andere Firma der Firmengruppe [Anm. d. Red.: die Günter Papenburg AG] mit Billigung des Beklagten [Anm. d. Red.: Landkreis Börde] allerdings bereits früher abgeräumt hatte".
In der Klageschrift wird weiter von Verfahrensfehlern gesprochen, die sich auf die Antragsunterlagen beziehen, die unvollständig und "im Laufe des Verfahrens umfassend erneuert und ergänzt" worden seien. Ebenso sei der Schutz des Grundwassers wegen möglicher Bergsenkungen nicht gewährleistet. In dem Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Börde, der unter anderem im Rathaus Wolmirstedt eingesehen werden kann, heißt es dazu, dass Bergsenkungen berücksichtigt worden sind. Es würden lediglich "einheitliche, großflächige Bergsenkungen erwartet und keine radikalen Abbrüche".
Außerdem wird kritisiert, dass sich der Planfeststellungsbeschluss nicht nur über den Flächennutzungsplan, sondern auch über den geltenden Abfallwirtschaftsplan für Sachsen-Anhalt hinwegsetze. Dieser sehe "keinen Bedarf für Deponiekapazitäten" vor, heißt es dazu in der Klageschrift des BUND.
Verwaltung und BUND klagen nicht gemeinsam
Die Stadtverwaltung und der BUND haben nicht zusammen Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt, wie von einigen Stadträten bei der jüngsten Sitzung gefordert. "Vereine und ähnliches können sich zusammenschließen", erklärt Martin Stichnoth. Die Stadtverwaltung sei hingegen "eine Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts", so der Bürgermeister. Und als solche trete die Behörde auch nach außen auf.
Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum 15. April eingesehen werden.