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Feuerwehr Debatte um Wehr-Standort hat ein Ende

Die Diskussion um den Standort für ein neues Feuerwehrhaus in Groß Ammensleben hat vorerst ein Ende.

Von Vivian Hömke 14.02.2019, 00:01

Groß Ammensleben l Lange war das Für und Wider der verschiedenen Standortvorschläge für das geplante neue Feuerwehrgerätehaus in Groß Ammensleben im Vorfeld diskutiert worden. Nun hat der Gemeinderat der Niederen Börde eine Entscheidung gefällt. Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder dafür, alles in die Wege zu leiten, um das Feuerwehrhaus auf einem Teilstück im nördlichen Bereich des Kleingartenvereins „Groß Ammensleben 1919“ nahe der B 71 bauen zu können.

Vereinsvorsitzender Ulrich Simon hatte vor der Abstimmung noch einmal die Situation geschildert. 102 Gärten seien derzeit bewirtschaftet. Seit Jahren habe der Verein darauf hingearbeitet, den Abschnitt des Kleingartenareals gegenüber des Dachziegelwerkes Nibra nach und nach leerzuziehen. 7 von 21 Parzellen seien dort nur noch belegt. Auf der anderen Seite allerdings, in Kolonie 2 und 3, seien derzeit um die 90 Prozent der Parzellen verpachtet. Das neue Gerätehaus dort zu platzieren, wäre für den Verein denkbar ungünstig.

Das Grundstück gegenüber der Firma Nibra, so hatte der Bauausschuss bereits im Vorfeld der Sitzung erörtert, wäre zwar flächenmäßig groß genug für den Feuerwehrbau mit einigen Nebenflächen. Für eine mögliche Erweiterung in der Zukunft ließe die 13.000 Quadratmeter große Fläche jedoch keinen Spielraum. „Das Grundstück sollte man weiter im Auge behalten für eine Wohnbebauung“, sagte Ratsmitglied Volker Niemann, der auch Mitglied im Bauausschuss ist.

Anderer Meinung sind sowohl die Ortsfeuerwehr Groß Ammensleben als auch die Gemeindefeuerwehr. Deren Leiter Sebastian May sprach sich im Namen der Kameraden, unter anderem auch unter Berücksichtigung von künftigen Ausrückegemeinschaften verschiedener Wehren, für das Grundstück gegenüber Nibra aus.

Bürgermeister Stefan Müller gab außerdem zu bedenken, dass er befürchte, dass „wir an der Stelle an der B 71 keine weitere Zuwegung bekommen“.

Der Gemeinderat folgte schließlich der Empfehlung des Bauausschusses. Um das Vorhaben auf den Weg bringen zu können, muss am favorisierten Standort aber erst einmal Baurecht geschaffen werden. Mit dem Beschluss wurde auch die entsprechende Bauleitplanung in Auftrag gegeben.