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Landkreis Börde Verunsicherung am Jersleber See

Menschen am Jersleber See sind durch Gerüchte verunsichert. Worüber Bungalowbesitzer und Dauercamper diskutieren.

Von Sebastian Pötzsch 27.01.2021, 00:01

Jersleben l Unter Dauercampern und Bungalowbesitzern hat sich herumgesprochen, dass der nördliche Bereich des Kleinods mit Häusern bebaut werden könnte. Sogar von Rückbau der Datschen ist die Rede. So hat es der Buschfunk vermeldet. Doch was genau steckt dahinter? Ina Stimpel wiegelt ab. „Hier muss nichts zurückgebaut werden“, erklärt die Fachbereichsleiterin „Gemeindeentwicklung“ in der Niederen Börde auf Volksstimme-Nachfrage. Schließlich werde ein entsprechender Bebauungsplan, bekannt auch als B-Plan, aktuell nur nachträglich ausgefertigt.

Sorgen machten sich vermeintlich Betroffene nach einer Mitteilung der Gemeindeverwaltung im aktuellen Amtsblatt der Niederen Börde. Hier wurde „die nachträgliche Ausfertigung des Bebauungsplanes ‚Nordufer Jersleber See’“ öffentlich bekannt gemacht. Dieser hatte bereits im Jahr 1998 alle wichtigen Etappen eines Bebauungsplanverfahrens durchlaufen. Wie aus der Bekanntmachung hervorgeht, bleiben Abwägung und Satzung vom 26. Mai 1998 „voll inhaltlich bestehen“. „Es hat bisher nur keine Ausfertigung gegeben. Damit war der B-Plan noch nicht rechtskräftig“, erklärt Ina Stimpel und spricht von einem Formfehler, der nun korrigiert sei.

Weder müssten Bungalowbesitzer fürchten, ihre Kleinode abreißen zu müssen, noch müsse beispielsweise das vor wenigen Jahren durch Barleben errichtete Empfangsgebäude des Naherholungszentrums zurückgebaut werden. Mit der nunmehr erfolgten Ausfertigung sei das Papier im Grunde immer einsehbar, demnächst auch über die Internetseite der Gemeindeverwaltung.

Warum ist in Sachen Baurecht am Nordufer des Jersleber Sees die Niedere Börde zuständig und nicht Barleben als Betreiber des Naherholungszentrums „Jersleber See“? Tatsächlich gibt es Flächen, die der Gemeinde Niedere Börde gehören. Andere Areale gehören wiederum zu Barleben oder zu Wolmirstedt. Der Betrieb des Jerslebers Sees steht jedoch unter der Verantwortung Barlebens. So ist es durch Zweckvereinbarungen mit den betroffenen Gemeinden geregelt.

Direkt am Jersleber See werden also weder Eigenheime noch große Hotels entstehen. So sieht es zudem die Ende vergangenen Jahres durch die Barleber Räte beschlossene Umsetzung einer zuvor erarbeiteten Machbarkeitsstudie vor (Volksstimme berichtete).

Gebaut werden wird dagegen mit großer Wahrscheinlichkeit in der Nähe des Sees. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß eines B-Planverfahrens liegen noch bis einschließlich Montag, 1. Februar, Unterlagen zum Bebauungsplan „Östliche Kanalstraße Jersleben 2. Bauabschnitt“ aus. Im Detail geht es um einen zweiten Bauabschnitt, der realisiert werden soll. In einem ersten Bauabschnitt waren bereits mehrere Einfamilienhäuser am südöstlichen Ortsrand von Jersleben entstanden, zum Teil wurden diese erst im vergangenen Jahr fertiggestellt. Nun soll das Gebiet rund um den Erlenweg erweitert werden. Auf dem Areal, das aktuell noch als Acker genutzt wird, sollen laut Ina Stimpel bis zu zehn Einfamilienhäuser entstehen.

Der Gemeinderat hatte bereits Ende September vergangenen Jahres das Einleiten des Verfahrens zur Schaffung von Baurecht beschlossen und war damit dem Ansinnen eines privaten Investors gefolgt. „Die Gemeinde hat zur Zeit keine erschlossenen freien Baugrundstücke, so dass nur noch auf privaten Flächen Baurecht geschaffen werden kann“, hieß es zur Begründung in der entsprechenden Beschlussvorlage. Im Vorentwurf des Flächennutzungsplans ist das in Frage kommende Areal bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Während der genannten Auslegungsfrist kann sich nun jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie voraussichtliche Auswirkungen unterrichten und Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgeben. Das kann schriftlich erfolgen oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift in der Gemeindeentwicklung abgeben werden. Ansprechpartnerin wäre Ina Stimpel. Sie weist darauf hin, dass dies jedoch aktuell nur unter den aktuellen Corona-Regelungen geschehen kann. Weil nämlich die Verwaltungsgebäude derzeit für den Besucherverkehr gesperrt sind, müssen Interessierte telefonisch einen Termin vereinbaren. Das Interesse an diesem Projekt sei jedoch sehr gering, bisher hätten sich nur wenige Bürger gemeldet.