Für Altanschließer WWAZ bietet Vergleich an

Wolmirstedter Altanschließern will der WWAZ einen Vergleich für den Herstellungsbeitrag II anbieten.

Von Gudrun Billowie 13.02.2016, 00:01

Wolmirstedt l Der Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) will jedem Altanschließer, der einen Bescheid für den Herstellungsbeitrag II erhalten hat, einen Vergleich anbieten. Wer sich darauf einlässt, bekommt die Hälfte der gezahlten Beiträge zurück.

Damit will der WWAZ Bürgern und auch sich selbst die Möglichkeit geben, einen Schlussstrich unter die Thematik setzen. Der Verbandsgeschäftsführer Jörg Meseberg hat die Kommunalaufsicht bereits über die Vergleichsabsicht unterrichtet. Bürger, die diesen Vergleich nicht annehmen möchten, können ihren Widerspruch aufrecht erhalten.

„Bis zu einer verfassungsrechtlichen Klärung werden keine Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen“, verspricht WWAZ-Justitiar Frank Wichmann. Außerdem werden bis zum Abschluss der Vergleichsverhandlungen keine Widersprüche bearbeitet, es sei denn, eine Entscheidung werde vom Bürger ausdrücklich gewünscht.

Diese Aussetzung der Vollstreckung hat das Innenministerium empfohlen und begrüßt ausdrücklich das Vergleichsangebot des WWAZ. „Ich sehe darin eine gute Möglichkeit, den gordischen Knoten zu durchschlagen“, erklärt CDU-Innenminister Holger Stahlknecht, „es gibt den Einwohnern die Möglichkeit, Ruhe zu finden, zumal die Annahme dieses Vorschlags keine Pflicht ist.“

Der WWAZ will mit dem Vergleichsangebot den rechtlichen Schwebezustand beenden, „um nicht jahrelang unter der Rechtsunsicherheit zu leiden beziehungsweise in eine Prozessflut gestürzt zu werden.“

Parallel dazu will der Innenminister einen renommierten Gutachter beauftragen. Der soll prüfen, ob die im Kommunalabgabengesetz getroffene Regelung zur Verjährung verfassungsgemäß ist. Sollte sie sich als nicht verfassungsgemäß herausstellen, wird geprüft, ob auch diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, ihr Geld zurückbekommen.

Zum Ausgang der Gutachterprüfung wagt noch niemand eine Prognose. Für diejenigen, die sich auf den Vergleich eingelassen haben, ist das Ergebnis dann ohnehin irrelevant. Für sie ist das Verfahren beendet. „Ich finde das eine faire Sache“, so Stahlknecht, „denn die Chancen stehen Fifty-Fifty.“

Es kann sein, dass der WWAZ alles zurückzahlen muss, es kann aber auch die Rechtmäßigkeit der Forderungen bestätigt werden. Dann werden die Widersprüche genauso bearbeitet, so wie es ursprünglich geplant war.

Der Herstellungsbeitrag II wird von denen gefordert, die vor dem 15. Juni 1991 an das Trink- und/oder Schmutzwassernetz anschließbar waren. Zum Ende des Jahres 2015 hatte der WWAZ rund 18 000 Bescheide mit den Forderungen verschickt.