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Gemeinderat Kommunalpolitiker trotzen der Krise

Die Verwaltung der Niederen Börde drückt aufs Tempo: In Groß Ammensleben geht es um den Bau eines Feuerwehrdepots.

Von Sebastian Pötzsch 08.05.2020, 01:01

Groß Ammensleben l Aufgrund der Corona-Pandemie hatten Hauptausschuss und Gemeinderat am 21. April nacheinander getagt. Außergewöhnlich war der Ort: Statt wie gewohnt in der Aula der Grundschule Dahlenwarsleben wurde dieses Mal in der Turnhalle der Schule getagt. Die besseren Platzverhältnisse hatten es den Anwesenden erlaubt, sich im geforderten Abstand von mindestens eineinhalb Metern auseinander zusetzen.

Trotz Corona-Versammlungsverbot, wie es die Eindämmungsverordnungen des Landes Sachsen-Anhalt vorsehen, war dies möglich. Demnach sind weiterhin „notwendige Veranstaltungen der Verfassungsorgane Sachsen-Anhalts, der Kommunalparlamente, der Behörden (einschließlich der kommunale Behörden, Polizei und Feuerwehr), der Justiz, anderer Hoheitsträger (insbesondere Behörden des Bundes) sowie anderer Stellen oder Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen“, von dem Veranstaltungsverbot ausgenommen.

Dennoch wird dieses Mal auf eine Sitzung in der Turnhalle verzichtet. Zur Erinnerung: Die schlechten akustischen Verhältnisse, noch verstärkt durch das laute Brummen der Beleuchtungsanlage, hatten es den Anwesende nicht einfach gemacht. Laut Jürgen Werner haben die Erfahrungen gezeigt, dass in der Aula genug Platz vorhanden ist, um mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand gesetzeskonforme Sitzungen über die Bühne zu bringen. „Die aktuelle Eindämmungsverordnung gilt ja zunächst bis 27. Mai. Daran halten wir uns natürlich“, betont der Verwaltungsmitarbeiter. Darum bittet er die Einwohner auch für die zweite Sitzungsrunde in der Corona-Zeit, möglichst nicht zu erscheinen. „Verbieten können und wollen wir es nicht“, hebt Werner hervor. Schließlich seien die Gemeinderats- und Hauptausschusssitzung nach den kommunalrechtlichen Vorschriften öffentlich. Doch um Infektionsrisiken in der gegenwärtigen Pandemie-Lage auszuschließen, sollten Fragen zur Bürgerfragestunde möglichst per Email geschickt werden. Besucher, die dennoch an den Beratungen teilnehmen wollen, müssen sich verpflichtend in eine Liste eintragen.

Zu den bevorstehenden beiden Sitzungen selbst erklärt Jürgen Werner, dass diese getrennt voneinander zu sehen sind. So kommen die Mitglieder des Hauptausschusses am Dienstag, 12. Mai, in Vorbereitung einer Gemeinderatssitzung zusammen, die erst am 26. Mai stattfinden wird. „Die Gemeinderatssitzung im Anschluss an den Hauptausschuss am kommenden Dienstag ist sozusagen eine Sondersitzung zu Themen im nichtöffentlichen Teil, die sich nicht weiter aufschieben lassen. Damit ist für den öffentlichen Teil kein relevanter Tagesordnungspunkt festgelegt“, führt Werner weiter aus. Themen des nichtöffentlichen Teils werden Auftragsvergaben sein.

Die Mitglieder des Hauptausschusses wiederum werden sich mit den Plänen zur Entwicklung des Areals „Magdeburger Straße Süd“ beschäftigen, die auch den Bau des künftigen Stützpunktgebäudes der Gemeindefeuerwehr der Niederen Börde in Groß Ammensleben vorsehen. Trotz der schwierigen Haushaltslage kann das Projekt nicht verschoben werden, gehört der Brandschutz doch zu den Pflichtaufgaben einer jeden Gemeinde.

Schon die Suche nach dem richtigen Standort für das Gerätehaus hatte mehrere Jahre in Anspruch genommen. Im Frühjahr 2019 wurde dann mehrheitlich entschieden: Das Gebäude nebst Übungsgelände soll östlich der Magdeburger Straße auf dem einstigen Gelände der Kolonie 1 der „Kleingartenanlage 1919“ im Süden von Groß Ammensleben entstehen. Auch Standorte auf dem Gelände der nördlichen Kolonien sowie am Sportplatz waren im Gespräch, wurden jedoch verworfen.

Im Entwicklungskonzept der Gemeindefeuerwehr sowie im Brandschutzbedarfsplan ist Groß Ammensleben als sogenannte Stützpunktfeuerwehr festgelegt worden. Doch wurde festgestellt, dass das bisherige Feuerwehrgebäude in der Ortsmitte nicht über genügend Einstellplätze für Feuerwehrfahrzeuge verfügt und dessen Abmaße nicht mehr den Anforderungen einer modernen Stützpunktfeuerwehr entsprechen, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Zudem ist das Gebäude nicht erweiterbar, weil es von Wohnbebauung umschlossen ist. Ferner kann hier kein Übungsplatz errichtet werden.

Der nunmehr festgelegte Standort im Süden der Ortschaft ist für die Einsatzkräfte gut zu erreichen. Ein weiterer Vorteil, warum sich letztendlich für diesen Standort entschieden wurde: Er ist für Wohnbebauung aufgrund der Immissionen durch die Bundesstraße 71 und des Dachziegelwerks nicht geeignet. Doch besteht gemäß den Vorplanungen neben dem Feuerwehr­standort mit Übungsgelände und Löschwasserspeicher die Möglichkeit, im Norden der Bauflächen eine ortstypische Bebauung vorzunehmen, so auch für Wohnen. Hier schlägt die Gemeinde zwei Fliegen mit einer Klappe. Denn es soll aus Lärmschutzgründen ein entsprechender Wall an der viel befahrenen B 71 entstehen – mit dem Aushub für das Feuerwehrgerätehaus.

Laut Bebauungsplan ist für den Bedarf der Standortwehr ein 48  Meter langes, zweigeschossiges Gerätehaus mit fünf Einstellplätzen für Löschfahrzeuge sowie Geräte-, Umkleide- und Versammlungsräumen geplant. Umkleide- und Ausbildungsbereich werden wohl zweigeschossig ausgebildet sein. Für das benachbarte Übungsgelände sowie eine Pkw-Stellfläche für Alarmparker ist ein 0,8 Hektar großes Areal vorgesehen.

Auch für das nördlich angrenzende Mischgebiet sind bis zu zwei Geschosse geplant, um ebenerdig gewerbliche Nutzungen kombiniert mit Wohnen in den Obergeschossen zu ermöglichen. Hierfür wurde eine offene Bauweise festgesetzt. Es kann also recht freizügig geplant werden. Die Festsetzung von Baulinien wird laut Bebauungsplan nicht gefordert, da einheitliche Baufluchten aus städtebaulicher Sicht nicht notwendig sind.

Die überbaubaren Flächen für die Feuerwehr wurden so festgesetzt, dass eine größtmögliche Flexibilität der Gebäudeanordnung und spätere Erweiterungen des derzeit geplanten Gebäudes möglich sind. Die Löschwasserspeicherung soll über einen eingezäunten Teich gewährleistet werden. Er soll rund 1000 Kubikmeter Wasser aufnehmen können. Die dafür vorgehaltene Fläche beträgt mehr als 1200 Quadratmeter.

Im Januar hatten die Mitglieder des Gemeinderates die öffentliche Auslegung des von ihnen zuvor gebilligten Entwurfs des Bebauungsplanes beschlossen. Bürger konnten die Unterlagen nebst Umweltbericht vom 18. Februar bis 18. März einsehen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden waren in die Planungen mit einbezogen worden. Dieser Verfahrensschritt ist nun abgeschlossen. Es gilt also, im Rahmen eines sogenannten Abwägungsbeschlusses die eingegangenen Hinweise und Anregungen zu sichten und darüber zu entscheiden.

In einem weiteren Schritt müssen die Ausschussmitglieder eine entsprechende Satzung zum Bebauungsplan beschließen. Laut den Beschlussvorlagen sind keine abwägungsrelevanten Anregungen und Bedenken vorgebracht worden, die eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich machten. „Deshalb sollte einer positiven Entscheidung nichts im Wege stehen. Der Gemeinderat will ja den Bau“, erläutert Jürgen Werner. Geben die Mitglieder dann auch die Gemeinderäte Ende Mai ihr grünes Licht, wird Baurecht geschaffen und es kann mit den Detailplanungen sowie mit der Akquise von Fördermitteln begonnen werden.