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Landschaftsschutz Anzeige bei der Naturschutzbehörde

Eine frisch gemähte Rasenfläche im Landschaftsschutzgebiet bei Meitzendorf beschäftigt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Börde.

Von Christian Besecke 25.05.2020, 01:01

Wolmirstedt/Meitzendorf l Der Bereich rings um das Auffangbecken neben dem Mittellandkanal wirkt wie eine Wüste. Hier sind kürzlich Mäharbeiten erfolgt und richtigen Regen gab es seitdem auch nicht mehr. „Viel schlimmer ist doch, was mit dem Wegschneiden des Grases passiert ist“, sagt ein Naturfreund (Name ist der Redaktion bekannt) im Gespräch mit der Volksstimme. „Wir sind hier in einem Landschaftsschutzgebiet und da kann man doch nicht einfach mitten in der Brutzeit solch einen Kahlschlag betreiben.“

Die Bescherung ist inzwischen von weiteren Naturschützern gesichtet worden und es gibt auch eine Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde. Das bestätigt Uwe Baumgart, Pressesprecher des Landkreises Börde. Die Behörde habe entsprechende Ermittlungen eingeleitet. So gehe es erst einmal darum herauszufinden, wer für den Schnitt verantwortlich ist.

„Von den Arbeiten ist der Landkreis erst informiert worden, als diese bereits beendet waren“, sagt Baumgart. „Demzufolge war ein sofortiges Einschreiten und Untersagen nicht mehr möglich. Allerdings werden wir uns den Sachverhalt in diesen Tagen genauer anschauen.“

Der Naturfreund habe die Angelegenheit auch erst bemerkt, als jede Hilfe zu spät kam. „Das Gras war schon weg und ich habe einen Storch und mehrere Raubvögel gesehen, die auf dem Gelände unterwegs waren.“ Seiner Ansicht nach sei bei der Aktion der erste Nachwuchs von Bodenbrütern in diesem Jahr vernichtet worden. Der Meinung ist auch der Jäger Oliver Grundt aus Elbeu, der hier sein Revier hat. „Das ist natürlich eine echte Katastrophe“, sagt er. „Ich bin geradezu entsetzt, dass so etwas in einem Schutzgebiet passieren kann.“

Das Gelände mit dem Auffangbecken zählt zum Bereich der Stadt Wolmirstedt, dies kann Grundt bestätigen. „Hier wird öfter einmal gemäht“, berichtet er. „Ich habe nie darüber nachgedacht, ob die Arbeiten in der Brutzeit erfolgen oder nicht.“ Durch die Nachricht sei er aber sensibilisiert worden, künftig darauf zu achten.

„Sicherlich ist hier ein Rasenschnitt hin und wieder notwendig, aber auf die Zeiten sollte man dabei unbedingt achten“, führt er weiter aus. „Ich glaube auch nicht, dass das den ausführenden Mitarbeitern bewusst war.“ Vor Arbeiten in einem Landschaftsschutzgebiet könne doch durchaus vorher die Untere Naturschutzbehörde kontaktiert werden.

Diesen Standpunkt vertritt auch Jörg Brämer von der bewussten Behörde. „Auf Nachfrage erteilen wir entsprechende Auskünfte“, bestätigt er. Dies sei ohnehin der bessere Weg, um eine Situation wie diese künftig zu vermeiden. Er könne sich gut vorstellen, dass bei den Arbeiten tatsächlich der Nachwuchs von Frühbrütern in Mitleidenschaft gezogen wurde. Als Beispiel benennt er die Feldlerche, die ebenfalls in dem Landschaftsschutzgebiet zu Hause ist. Diese zieht für gewöhnlich von Anfang April bis Juli zwei Jahresbruten auf. Ein entsprechendes Monitoring für Bereiche des Landschaftsschutzgebiets sei in der Planung.

Auch er sieht ein, dass ein Rasenschnitt am Auffangbecken vorgenommen werde. „Wir können der ausführenden Stelle allerdings nur Empfehlungen für geeignete Zeitpunkte geben, wenn wir auch vorher kontaktiert werden“, fügt Brämer hinzu.