Naturschutz Niedere Börde weist auf Leinenpflicht für Hunde in und außerhalb von Ortschaften hin
Groß Ammensleben
Die Gemeindeverwaltung der Niederen Börde nimmt Hundehalter in die Pflicht. In einer Mitteilung in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes „Kulturspiegel“ werden Herrchen aufgefordert, ihre Vierbeiner anzuleinen. Die Leinenpflicht ist in der Gefahrenabwehrordnung der Einheitsgemeinde festgelegt.
Zum Schutz heimischer Wildtiere in der Börde
Laut Paragraf 4 „Tierhaltung“, Absatz 5, seien Hunde im öffentlichen Bereich innerhalb von Ortschaften in der Zeit von 6 bis 18 Uhr an der Leine zu führen. „In der Brut- und Setzzeit, die in Sachsen-Anhalt am 1. März beginnt und am 15. Juli endet, gilt auch außerhalb geschlossener Ortschaften die Leinenpflicht“, wurde weiter dazu mitgeteilt.
Die Leinenpflicht sei enorm wichtig für die heimischen Wildtiere. Im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt heißt es dazu im Paragraf 28, Absatz 2: „Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“ Nur Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde seien von diesen Bestimmungen ausgeschlossen.
Jäger in Sachsen-Anhalt dürfen Hunde erschießen
„Die Regelungen des Landeswaldgesetzes sind gleichermaßen für den Wald und auch für den Bereich der offenen Landschaft, also zum Beispiel Felder und Wiesen, zutreffend“, teilte die Gemeindeverwaltung in Groß Ammensleben weiter mit. Hundehalter, die sich nicht an die Anleinpflicht halten, begingen eine Ordnungswidrigkeit und müssten mit einem Bußgeld rechnen.
Gleichzeitig bestimme das Bundesjagdgesetz den Schutz des Wildbestandes insbesondere vor wildernden Hunden und Katzen. „In Sachsen-Anhalt darf ein Jäger auch freilaufende Hunde erschießen, wenn sie sich außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befinden.“