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Notare laden ein zum Tag der offenen Tür Vollmacht und Verfügung: Eine Hilfe im Vorsorge-Dschungel

Von Karl-Heinz Klappoth 13.10.2010, 06:17

Zu einem Tag der offenen Tür lud am Montag Notarin Sonja Krause ein. Das Thema war: "Zukunft sichern – vorsorgen". Dabei ging es nicht allein um das Erben sowie Vererben, auch um die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.

Wolmirstedt. "Lieber gleich zum Notar gehen, bevor es zu spät ist." Das weiß aus der täglichen Praxis die Wolmirstedter Notarin Sonja Krause nur zu gut. Auch wenn am Montag keine Einzelfragen besprochen werden, so konnte die Fachfrau dennoch eine Reihe von Tipps den Besuchern mit auf den Weg geben. "Die Resonanz ist immer vom Thema abhängig", so die Notarin, "Diesmal war sie richtig gut. Bei diesem Thema verschieben viele eine Entscheidung. Manchmal ist es dann auch zu spät." Zum Beispiel bei der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die Regel lautet: "Beide sollten unabhängig vom Alter gemacht werden. Auch junge Leute können irgendwann nach einer bestimmten Situation davon betroffen sein", rät Sonja Krause. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter. Das heißt, er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. "Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden", sagt die Notarin.

Auch mit der Patientenverfügung verhält es sich so. Sie ist eine sogenannte schriftliche Vorausverfügung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt – so die rechtliche Beschreibung. Im Internet geistern eine Reihe von Vordrucken zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung herum. Welche davon ist aber die richtige Vorlage? "Das kann der Laie nicht erkennen, ist Fachwissen notwendig", so die Notarin.

Interessantes Thema war zum Tag der offenen Tür auch das Erben und Vererben – mit "warmer Hand und kühlem Verstand", wie die Notarin mitteilte. "Jeder, der nicht aufpasst, kann viel Geld verlieren und sollte sich deshalb rechtzeitig und umfassend informieren, was beim Vermögensübergang auf die nächste Generation zu beachten ist", so Sonja Krause.

Die Notarin machte zudem auf die Neuregelung vom 1. Januar 2010 aufmerksam. Dies betrifft den Pflichtteil und deren Ansprüche. Anders als noch vor Jahren schmilzt der anzurechnende Wert nach jedem Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, um ein Zehntel ab.

"Fünf Jahre nach dem Vollzug der Schenkung sind somit nur noch 50 Prozent des Wertes des Grundstückes zu berücksichtigen", rechnet die Notarin vor. Nach zehn Jahren oder mehr ist die Schenkung insgesamt pflichtteilsfrei. "Der Weg zum Notar ist immer hilfreich und sorgt am Ende für eine ordnungsgemäße Abwicklung", verspricht Sonja Krause abschließend.