Abfallwirtschaft Was das Zusammenleben leichter macht
Vom richtigen Stehen der Tonnen am Straßenrand und öffentlichen Ruhezeiten

Von Gudrun Billowie Wolmirstedt - Es klingt so einfach: Am Tag der Müllabfuhr rollen Bürger ihre Tonnen an den Straßenrand, das Müllauto kommt, schluckt den Müll und fertig. Doch so einfach ist es nicht. Damit die Mitarbeiter der Entsorgungsfirmen ungestört arbeiten können, sind Bürger angehalten, die Tonnen richtig an den Straßenrand zu stellen. Wie das geht, ist im Abfallkalender des Landkreises Börde aufgeführt.
Demnach sollen die blaue, braune und die graue Tonne mit den Rädern zur Straße zeigen. „Sie werden trotzdem geleert, wenn sie andersherum stehen“, sagt Abfallberater Jörg Reinemann, „aber das richtige Stehen bedeutet eine enorme Arbeitserleichterung für unsere Mitarbeiter.“
Die gelbe Tonne hingegen muss mit der Vorderkante parallel zur Straße platziert sein. Für deren Entsorgung ist die Firma Remondis zuständig. Deren Fahrzeuge verfügen über einen Greifarm, der autonom arbeitet. Mitarbeiter, die Tonnen in die richtige Position bringen, sind nicht üblich.
Für alle Tonnen gilt, sie müssen bis spätestens 7 Uhr am Straßenrand geparkt sein, dürfen nur soviel Müll enthalten, dass sich der Deckel noch problemlos schließen lässt.
Eine Besonderheit gilt für die Papiertonne. Sie wird nur alle vier Wochen entleert und kann reichlich schwer geraten, auch wenn sie noch nicht randvoll gefüllt ist. Deshalb wird empfohlen, diese Tonne jedes Mal leeren zu lassen. Für die Bürger ist diese Leistung kostenlos, dazu entlasten die Erlöse aus der Papiervermarktung den Gebührenhaushalt. Das zulässige Höchstgewicht beträgt bei einer 240-Liter-Tonne 96 Kilogramm, bei einer 1100-Liter-Tonne 440 Kilogramm. In Folie eingeschweißte Zeitschriften oder Prospekte haben darin allerdings nichts zu suchen, sondern gehören in die gelbe Tonne.
Wann in Wohngebieten Ruhe herrschen muss
Für das reibungslose Zusammenleben sind festgelegte Ruhezeiten unerlässlich. Die sind in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wolmirstedt festgelegt. Die sieht vor, dass ruhestörender Lärm an Sonn- und Feiertagen komplett untersagt ist. Ansonsten gilt, alles, was unbeteiligte Personen stört, ist zwischen 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens untersagt, außerdem zwischen 13 und 15 Uhr. Im Umkehrschluss gilt unter anderem, gewöhnliches Rasenmähen oder Heckeschneiden mit handelsüblichen Maschinen ist wochentags bis 20 Uhr hinzunehmen.
Wer laute Geräte, wie Grastrimmer mit Verbrennungsmotor, Freischneider oder Laubbläser nutzt, darf allerdings erst um 9 Uhr beginnen und muss bereits 17 Uhr aufhören, es sei denn, diese Geräte tragen das EU-Umweltzeichen, erkennbar an der Blume mit einem Kreis aus 12 Sternen als Blütenblätter und dem Eurozeichen in der Mitte.
Es ist zu beachten, dass Kleingartensparten mitunter ihre eigenen Ruhezeiten festgelegt haben, die über die städtischen Ruhezeiten hinausgehen. Übliche landwirtschaftliche oder gewerbliche Arbeiten sowie Werkssirenen sind von Ruhezeiten ausgenommen.