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Medizinischer Sonntag Was ist, wenn der eigene Wille nicht erkennbar ist?

15.03.2010, 04:52

Wolmirstedt ( gbi ). " Am Besten, man stirbt gesund ", fasste Dr. Klaus Puschmann das Thema des medizinischen Sonntags in einem Satz zusammen. Doch nicht jedem ist ein schneller schmerzloser Tod nach langem und erfüllten Leben vergönnt. Tod kann langes Leiden, Siechtum und Hoffnungslosigkeit bedeuten. Auch wenn man dieses Thema am liebsten verbannen möchte, gehört es doch zum Leben dazu. Was geschieht, wenn der eigene Wille für die anderen nicht mehr erkennbar ist ? Dann helfen Patientenverfügungen und VorsorgevollmachtendenAngehörigen und Medizinern trotzdem im Sinne des Patienten zu agieren. Wie sehr dieses Thema beschäftigt, zeigte die hohe Besucherzahl. Fast 100 Bürger kamen am Sonntag in den Ratssaal. " Der Inhalt einer Patientenverfügung bezieht sich nur auf den Fall einer passiven Sterbebegleitung ", machte die Juristin Sylvia Müller deutlich, " und sie muss genau formuliert sein. " Wer eine Patientenverfügung aufsetzt, sollte sich vorher unbedingt über die Konsequenzen von Maßnahmen oder eben deren Unterlassung klar sein. Was heißt es zum Beispiel, wenn jemand nicht mehr künstlich ernährt wird ? Erst wenn alle Fragen beantwortet sind, können Wünsche in die Patientenverfügung formuliert werden. Und zwar konkret. " Schwammige Formulierungen helfen dem Arzt und den Angehörigen nicht ", weiß Sylvia Müller. Es muss klar sein, ob künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Schmerztherapie gewünscht werden oder nicht. Der Oberbegriff " lebensverlängernde Maßnahmen " genügt nicht. Dr. Ulrich Sandmann vom Haldensleber Sana-Klinikum betrachtete das Thema von der emotionalen Seite, stellte tiefgehende Fragen in den Raum. Bin ich enttäuscht vom Leben oder würde ich alles wieder so machen ? Was bedeutet mein Sterben für die Kinder ? Kann ich es meinen Kindern antun, dass sie mich windeln, füttern oder kann ich besser fremde Hilfe annehmen ? Welche Rolle spielt Religion ? Glaube ich an ein Leben nach dem Tod ? Entsteht im Laufe dieses Denkprozesses eine Patientenverfügung, muss sie eigenhändig unterschrieben sein, eine Person des Vertrauens muss davon wissen. Sowohl Dr. Ulrich Sandmann als auch Sylvia Müller legten den Besuchern dringend ans Herz : " Reden Sie mit Ihren Angehörigen darüber. Um so einfacher ist es für diese, im Fall der Fälle Entscheidungen mit den Medizinern herbeizuführen. "