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Corona-Lockerungen kommen endlich Bundes-Notbremse entfällt: Für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld gelten ab 19. Mai neue Regelungen

Die Bundes-Notbremse wird für Anhalt-Bitterfeld aufgehoben, da der Inzidenzwert seit sieben Tagen unter 100 lag. Damit gelten ab 19. Mai wieder neue Regeln. Unter anderem sind Treffen mit fünf Personen aus einem anderen Haushalt möglich. Auch Shoppen geht wieder ohne Corona-Test.

18.05.2021, 00:00
Ab 19. Mai dürfen sich die Zerbster wieder auf Lockerungen freuen und endlich wieder ohne negativen Corona-Test shoppen gehen.
Ab 19. Mai dürfen sich die Zerbster wieder auf Lockerungen freuen und endlich wieder ohne negativen Corona-Test shoppen gehen. Symbolfoto: dpa

Zerbst - vs

Die Bundes-Notbremse gilt ab dem morgigen Mittwoch, 19. Mai, nicht mehr im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Das teilte Kreispressesprecher Udo Pawelczyk am Montagnachmittag mit. Der Landkreis hat an sieben Tagen und somit an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Inzidenzwert von 100 unterschritten, begründete Pawelczyk. Daher werden die Einschränkungen aufgehoben.

Damit gelten ab dem 19. Mai die Regelungen der Zwölften Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Mai, die im Land noch bis 24.?Mai gelten wird.

Ausgangssperre für Anhalt-Bitterfeld entfällt

Konkret werden damit folgende neue Regelungen greifen: Die Außengastronomie kann mit Testpflicht und Anwesenheitsnachweis in Anhalt-Bitterfeld öffnen. Auch Baumärkte dürfen wieder mit Kundenbegrenzung öffnen. Ladengeschäfte können ebenso wieder Kunden empfangen. Es gelte keine Testpflicht, jedoch müssen Termine vorab vereinbart und Anwesenheitsnachweise erbracht werden. Bei Besuchen von Friseuren und der Fußpflege entfällt ebenso die Testpflicht. Nur ein vorheriger Termin bleibe weiterhin erforderlich, heißt es weiter. Treffen mit maximal fünf weiteren Personen eines anderen Haushaltes seien wieder erlaubt.

Treffen mit fünf weiteren Personen wieder möglich

Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht bei der Regelung. Außerdem sei Sport- und Trainingsbetrieb des organisierten Sports unter freiem Himmel in Gruppen mit maximal 25 Personen wieder möglich. Der Trainer müsse aber ein negatives Corona-Testergebnis vorzeigen und eine Anwesenheitsliste führen. Die mit der Bundes-Notbremse verbundene Ausgangssperre wird zum 19. Mai aufgehoben.

Hygiene- und Abstandsregeln wichtig

Der Landkreis weist ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor die allgemeinen Hygieneregeln wie Abstand halten, Hände regelmäßig waschen und Maske tragen gelten und diese auch eingehalten werden sollten.