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Busverkehr Nein zum Haltepunkt Nuthasche Mühle

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld weigert sich, in der Siedlung Nuthasche Mühle eine Bushaltestelle zu errichten.

Von Thomas Kirchner 16.05.2018, 01:01

Nutha/Zerbst l „Die Bewohner dort haben bisher dem Landkreis den Schülertransport abgenommen“, sagt Nuthas Ortsbürgermeisterin Sylvia Rothe. Aus verschiedenen Gründen sei dies jedoch nicht mehr möglich. „Ein Anrufbus wäre die Lösung. Aber: Dieser hält nur an offiziellen Haltestellen“, erklärt die Ortsbürgermeisterin.

Die Errichtung einer Haltestelle an der Nuthaschen Mühle lehnte der Landkreis bei einem Vor-Ort-Termin jedoch ab und hält die Wegstrecke, die die Schüler bis zur Haltestelle Nutha-Dorf zurücklegen müssen, für zumutbar.

„Deshalb möchten wir dem Landkreis heute folgendes mitteilen: die Kinder der Nuthaschen Mühle werden weder etwa 850 Meter zu Fuß auf einer Straße ohne Fußweg und ohne Beleuchtung bis zur nächsten Bushaltestelle zurücklegen, noch Schleichwege über Privatgrundstücke nutzen und die Eltern werden ihre Kinder auch nicht mehr Tag ein Tag aus zur Schule fahren. Die Kinder werden also zu Hause bleiben müssen“, führt Sylvia Rothe mit Sarkasmus aus. Sie werde die Eltern unterstützen und die Kinder beaufsichtigen, bis das Haltestellenschild aufgestellt ist und die Kinder den Anrufbus nutzen können, fügt sie schelmisch hinzu.

Den Vor-Ort-Termin an der Nuthaschen Mühle mit der Stadt Zerbst, Vertretern der Vetter GmbH und Falko Otto, Vertreter des Landkreis Anhalt-Bitterfeld, bestätigt Marina Jank, Pressesprecherin beim Landkreis auf Volksstimme-Nachfrage.

Einhellig sei bei diesem Termin von allen Vertretern festgestellt worden, dass „die kommunale Straße zur Nuthaschen Mühle und der Parallelweg entlang der Hauptnuthe aus Gründen des Fahrbahnzustandes und fehlender Wendemöglichkeit mit Kraftomnibussen des ÖPNV-Linienverkehrs nicht befahrbar sind“, erklärt Jank.

Aber nicht nur das sei Grund, warum der Landkreis keine Haltestelle einrichten will. Im Nahverkehrsplan (NVPl) des Landkreises sei die Luftlinienentfernung zur nächsten örtlichen Haltestelle mit 700 Metern als Zumutbarkeitsgrenze außerhalb des Stadtgebietes angegeben. Dies gelte für Wohnplätze mit mehr als 50 Einwohnern. „Nutha-Mühle wird von weniger als 50 Einwohnern bewohnt. Eine Haltestelle an der Mühle ist damit nicht zwingend vorzuhalten“, argumentiert Jank.

Darüber hinaus bleibe die Luftlinienentfernung zur Haltestelle Nutha-Dorf mit 500 Meter unter der im NVPl festgelegten Grenze. Der zu nutzende Weg führe auf einer Gemeindestraße über offenes, landwirtschaftlich genutztes Gelände.

Nach dem Schulgesetz ist der Landkreis Anhalt-Bitterfeld Träger der Schülerbeförderung. Er entscheidet also, ob eine Beförderung angeboten wird oder den Erziehungsberechtigten die Kosten für die Beförderung ihrer Kinder erstattet werden.

Und der Landkreis hat in diesem Fall entschieden, den Schülern eine „zumutbare Beförderung ab der Haltestelle Nutha-Dorf anzubieten“.

„Der Fußweg von der Nuthaschen Mühle zur Haltestelle Nutha-Dorf ist im Hinblick auf die Entfernung zumutbar, auch vor dem Hintergrund, dass Grundschüler einen fußläufigen Schulweg von zwei Kilometern zur Schule problemlos bewältigen können“, begründet Jank, was bereits durch Rechtsprechung belegt wurde.

Außerdem ließe der Weg über die kommunale Straße zur Haltestelle keine Gefahren erkennen, die über die im Straßenverkehr üblicherweise auftretenden Gefahren hinausgehen, so die Sprecherin. Zudem sehe der Landkreis auch nicht die Verantwortung für einen sicheren Weg bis zur Haltestelle bei sich. Laut Schülerbeförderungssatzung liege der Weg von der Haustür zur Haltestelle in der Verantwortung der Eltern, die Verkehrssicherungspflichten, wie der Winterdienst, obliegen der Stadt Zerbst, wird argumentiert.

Auf die Volksstimme-Nachfrage nach einem kleinen Rufbus geht der Landkreis in der Stellungnahme nicht ein.

Die Zerbster Stadtverwaltung sieht das ganz anders. Sie bestätigt den Termin vor Ort mit allen Beteiligten. Die Problemstellung sei der Landkreisverwaltung bereits seit der Fahrplanumstellung im Sommer 2017 bekannt. Die Stadt hat da schon den Zustand moniert. Bisher habe es aber keine Reaktion seitens des Landkreises zu diesem Sachverhalt gegeben.

„Grundsätzlich ist der Landkreis nicht gewillt, einen Kleinbus-Pendelverkehr zu den Grundstücken der Nuthaschen Mühle über die öffentliche Straße einzurichten, da die Entfernung zur Bushaltestelle in Nutha im Einzelfall als zumutbar erscheint“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Stadtverwaltung. Die fußläufige Entfernung betrage etwa 830 Meter. Zulässig gemäß Nahverkehrsplan seien jedoch nur 700 Meter.

„Als Kompromiss haben die Vertreter des Busunternehmens und des Landkreises die Errichtung einer Haltestelle an der Straße zwischen Niederlepte und Nutha-Dorf vorgeschlagen. Dafür müssten die Kinder aber über das private Grundstück der Mühle laufen, den Flutgraben, ein Gewässer 1. Ordnung queren – ob eine Brücke vorhanden ist, wissen wir nicht – und dann das städtische Wegeflurstück nutzen, das kein öffentlicher Weg gemäß Straßenbestandsverzeichnis ist“, bezieht die Stadtverwaltung klare Position.

Diese Wegstrecke würde etwa 500 Meter lang sein. Diese Variante sei seitens der Vertreter der Stadt bereits vor Ort infrage gestellt worden, da es sich hier nicht um eine öffentliche Wegeführung handelt.

„Der Vorschlag des Landkreises ist vollkommen inakzeptabel“, macht Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) deutlich. Die Verweigerung der Schulpflicht, wie von der Ortsbürgermeisterin sarkastisch als Alternative ins Spiel gebracht hat, sei jedoch auch nicht die Lösung, führe aber die absurde Situation gut vor Augen.

„Es erschließt sich mir nicht, warum unser Vorschlag einer Haltestelle nicht aufgegriffen werden kann oder soll. Hier besteht zwingend Verbesserungsbedarf durch den Landkreis“, fordert Dittmann.