Der Bundesfreiwilligendienst
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) tritt an die Stelle des Zivildienstes, der mit dem Wegfall der Wehrpflicht ebenfalls zum 1. Juli 2011 ausläuft.
Den Freiwilligendienst können sowohl junge als auch ältere Menschen, Männer wie Frauen ab 18 Jahren leisten.
Der BFD ist als Vollzeitbeschäftigung oder mit mindestens 20 Stunden die Woche in Teilzeit möglich.
Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, wird lediglich ein Taschengeld gezahlt. Die Freiwilligen sind jedoch sozialversichert.
Der BFD steht neben dem FSJ und dem FÖJ. Letztere sind jedoch nur Jugendlichen bis 27 Jahren zugänglich. Quelle: www.bundes-freiwilligendienst.de