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DiebstahlZerbster bestreitet Vorwurf der Hehlerei

Ein Zerbster wird der Hehlerei beschuldigt. Dies streitet er ab. Er muss sich vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten.

Von Andreas Behling 29.05.2020, 23:01

Dessau/Zerbst l „Ich habe aus dem Fehler gelernt. Ich bin nicht so dumm, ein halbes Jahr später ähnlich zu verfahren.“ Was der Zerbster vortrug, klang nachvollziehbar. Auch für einen erfahrenen Richter wie Thomas Knief. „Ja, das wäre nicht so sehr klug“, entgegnete der Vorsitzende Richter der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau.

Der 55-Jährige muss sich vor der Berufungsinstanz wegen gewerbsmäßiger Hehlerei verantworten. Die Staatsanwaltschaft meint, er habe 80 aus Diebstahlshandlungen stammende Vorderräder von Fahrrädern sowie zwölf komplette Fahrräder im Wissen um deren Herkunft angekauft, um sie zwischen Mai und August 2015 in seinem in Dessau betriebenen Fahrradgeschäft an die Kunden zu bringen.

Der Zerbster bestreitet die Vorwürfe komplett und strebt mit seinem Verteidiger Oliver John im Berufungsprozess einen Freispruch an. Die erste Instanz hatte ihn im November 2019 zu immerhin drei Jahren Haft verurteilt. Bei der Entscheidung mag eine Rolle gespielt haben, dass der Mechaniker-Meister einschlägig vorbestraft ist. Wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in 60 Fällen war er zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Wäre ein weiterer Schuldspruch fällig, müsste der Mann für einige Zeit ins Gefängnis. Dass die Beweisaufnahme ein schwieriges Unterfangen ist, deutete sich bereits zum Prozessauftakt an und bestätigte sich zur Fortsetzung. Der Hauptbelastungszeuge, ein heute 20-Jähriger, erschien unentschuldigt nicht zur Verhandlung. Das Gericht wird nun unumgängliche Maßnahmen ergreifen, ihn in Kyritz (Brandenburg) habhaft zu machen und am 10. Juni aussagen zu lassen. Doch was können seine Worte wert sein? Bei dem Mann – Vater und Mutter waren schwere Alkoholiker – sei ein fetales Alkoholsyndrom diagnostiziert worden, so der Verteidiger. Wegen der damit verbundenen erheblichen kognitiven Störungen, müsste aus Johns Warte ein Aussagepsychologe einschätzen, ob die Einlassungen überhaupt der Wahrheit entsprechen.

Das Gericht („Ein Glaubwürdigkeitsgutachten ist kein Regelfall“) ließ vorerst keine Tendenz erkennen, wie weit es der Argumentation folgt. Ein am Fachkrankenhaus in Bernburg tätiger Chefarzt, dessen Hinzuziehung der Verteidiger anregte, weil der den Zeugen kenne, teilte mit, er könne nicht kommen, weil die Geschäftsführung der Klinik ein absolutes Dienstreiseverbot erlassen habe. „Wir verlangen ja keine ausgedehnten Überlandfahrten“, sagte Knief zu dem ein „bisschen ungewöhnlichen Inhalt“ des Schreibens.

Die einzige Zeugin des Tages war eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Sie beschrieb den Hauptbelastungszeugen als nicht gruppenfähig und als einen Charakter, der sich nicht an Regeln halte. Ihn speziell aus einem Verfahren aus dem Jahr 2017 kennend, habe sie persönlich nie an seinen Aussagen gezweifelt. „Wenn er etwas machte, gab er es immer zu“, sagte die Frau. Auf jeden Fall gehört werden soll am 10. Juni ein Staatsanwalt, der den jungen Mann vernommen hatte. Erst danach waren die Ermittler auf die Spur des Angeklagten aus Zerbst gekommen.