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Einwohnerfragen Wer darf was wie lange fragen?

Wie Einwohnerfragestunden ablaufen müssen, das regelt künftig die Hauptsatzung der Stadt Zerbst.

Von Daniela Apel 03.11.2018, 00:01

Zerbst l Oft sind die Mitglieder der Ortschaftsräte unter sich. Bürger verirren sich nur selten in die Gremien. Meist sind es Themen wie der Ausbau von Straßen, die Erhebung von Beiträgen oder die Errichtung von Windkraftanlagen, die Interessierte anlocken. Nur wenige nutzen die Einwohnerfragestunde, um Anliegen vorzutragen.

Dennoch regte sich nach der Gebietsreform 2010 deutlicher Widerspruch, als die Einwohnerfragestunde nach der Eingemeindung nach Zerbst plötzlich auf der Tagesordnung fehlte. Grund war, dass eine Ortschaft rein rechtlich betrachtet über keine Einwohner mehr verfügt, sondern nur die Stadt, zu der sie gehört. Erst mit dem Zweiten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform kehrte die Einwohnerfragestunde zurück, die nun auch explizit Eingang in die Hauptsatzung der Stadt Zerbst findet.

Zur notwendigen Satzungsänderung werden derzeit die einzelnen Ortschaftsräte angehört. Das sorgte in Polenzko allerdings für Irritationen, wie Ortsbürgermeisterin Ruth Buchmann im Stadtrat erklärte. Gestolpert waren sie und ihre Ratskollegen über die beiden getrennten Paragraphen, die künftig den Ablauf einer Einwohnerfragestunde genau regeln – in Paragraph 13 im Stadtrat und seinen Ausschüssen, im neu einzufügenden Paragraph 18 in den Ortschaftsräten. „Wir wollen eine Einheit bilden und zusammenwachsen und nun erfolgt nochmal diese Trennung“, wunderte sich Ruth Buchmann.

Diese Aufteilung hat jedoch einen Grund, wie der Zerbster Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) erläuterte. „Bislang war die Einwohnerfragestunde nur für den Stadtrat und seine Ausschüsse geregelt.“ Dies solle nun ebenfalls für die Ortschaftsräte präzisiert werden. „Damit bekommen sie als Ortsbürgermeister Unterstützung.“ Mit dieser Aussage bezog sich der Rathauschef auf die drei Absätze, die genau definieren, wer wie lange was fragen darf und wie die Beantwortung erfolgt.

So soll die Fragestunde auf insgesamt höchstens 30 Minuten begrenzt sein. Jedem Bürger wird für seine Frage einschließlich Begründungen maximal zehn Minuten Zeit gegeben. „Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die Angelegenheiten der Ortschaft betreffen und frei von Beleidigungen, übler Nachrede, Verleumdungen, Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten sind“, heißt es im zweiten Absatz. Bevor jemand eine Frage stellt, muss er sich persönlich mit Name und Anschrift vorstellen.

In der Regel erfolgen die Antworten sofort mündlich. „Eine Aussprache findet nicht statt“, wird eingeschränkt. Ist die Beantwortung während der Sitzung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine schriftliche Antwort, „die innerhalb von vier Wochen erteilt werden muss“, ist es in Absatz 3 formuliert.

Dass stets nur Einwohner, die in der jeweiligen Ortschaft wohnen, auf der dortigen Ortschaftsratssitzung auch Fragen stellen dürfen, hat ebenfalls keinen diskriminierenden Hintergrund, wie Dittmann ausführte. „Wir sind zwar alle Zerbster, aber nicht jeder Zerbster ist auch Moritzer“, versuchte er anhand eines Beispiels den Hintergrund zu verdeutlichen.

In Details werden auch die Regelungen der Einwohnerfragestunde im Stadtrat und seinen Ausschüssen angepasst. Das zehnminütige Rederecht beispielsweise gab es bislang hier noch nicht. Letztlich sind die Regelungen identisch mit jenen in den Ortschaftsräten.

Bevor die neue Hauptsatzung in Kraft tritt, durchläuft sie alle 24 Ortschaftsräte der Einheitsgemeinde Zerbst. Abschließend wird der Stadtrat über die Änderungen abstimmen. Letztlich muss der gefasste Beschluss noch von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.