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EntscheidungKastration bei Katzen wird Pflicht

Für Zerbst gilt: Alle nach dem 1. August 2020 geborenen Katzen, denen Zugang ins Freie gewährt wird, müssen kastriert werden.

Von Daniela Apel 29.06.2020, 19:14

Zerbst l Rege ist in den zurückliegenden Wochen über die komplett überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zerbst debattiert worden. Vor allem die neu eingeführte Kastrationspflicht für Katzen, die frei herumstromern dürfen, sorgte für viel Diskussion. Ganz offen plädierte Diana Hofmann im März im Haupt- und Finanzausschuss für diesen Passus. Als Argument führte die Leiterin des Zerbster Tierheims den jährlichen Anstieg der Katzenpopulation an, der sich deutlich in der Einrichtung am Rande der Stadt widerspiegelt. So liege die Aufnahmekapazität eigentlich bei 60 Katzen, im Schnitt würden jedoch 130 Samtpfoten betreut.

Nun steht fest: Alle nach dem 1. August 2020 geborenen Katzen, denen Zugang ins Freie gewährt wird, müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert werden. Die Durchführung muss sich der Halter von einem Tierarzt schriftlich bestätigen lassen und das Dokument so lange aufbewahren, wie die Katze lebt. Gleichzeitig ist die Samtpfote in geeigneter Weise mit einem Transponderchip oder einer Tätowierung zu kennzeichnen. Das hat der Stadtrat jetzt beschlossen – ohne weitere Diskussion verabschiedeten die Kommunalpolitiker die neue Gefahrenabwehrverordnung, die erstmals auch die Größe von Feuerschalen festlegt. Diese dürfen fortan nur noch einen Durchmesser von maximal 1,20 Metern besitzen.

Zudem wurde zum Schutz der Umwelt ein separater Paragraph aufgenommen. Dieser verbietet unter anderem, Autos so auf Straßen zu reinigen, dass ölhaltige oder andere umweltgefährdende Stoffe auf die Fahrbahn gelangen und damit möglicherweise in die Regenentwässerung. Auch ist es demnach ganztägig unzulässig, Lärm oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.