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Führerschein Komplizierter Fleppentausch

Ab 2022 sollen alte Führerscheine umgetauscht werden. Wie viele Führerscheine das in Zerbst betrifft, kann nur geschätzt werden.

Von Daniela Apel 06.04.2019, 01:01

Zerbst l Die Zeiten der unbegrenzt gültigen Führerscheine ist seit dem 18. Januar 2013 vorbei. Seither werden in Deutschland die neuen, auf 15 Jahre befristeten EU-Führerscheine ausgegeben. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle älteren Papiere in den neuen EU-Führerschein umgetauscht worden sein. Die Umstellung soll neben der europaweiten Vereinheitlichung sicherstellen, dass zukünftig alle Führerscheine mit als fälschungssicher geltender Technik ausgerüstet sind.

Bundesweit sind wohl gut 43 Millionen Bürger von dieser Umtauschpflicht betroffen. Wie viele es im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind, lässt sich ebenfalls nicht konkret sagen. „Im örtlichen Fahrerlaubnisregister sind gegenwärtig mehr als 230.000 Personen erfasst, wobei sich die Anzahl der im Umlauf befindlichen Führerscheine von dieser Gesamtsumme nicht ableiten lässt“, erklärt Kreissprecherin Marina Jank.

Nach allgemeinen Schätzungen werde allerdings angenommen, dass etwa 55 Prozent der jeweiligen Einwohner im Besitz einer Fahrerlaubnis und eines darüber ausgefertigten Führerscheines seien. „Nach dieser Lesart wäre bei rund 160.000 Einwohnern davon auszugehen, dass im Landkreis Anhalt-Bitterfeld etwa 88.000 Führerscheine im Umlauf sein könnten“, erläutert sie.

Zieht man die rund 3900 schon im Umlauf befindlichen befristeten Führerscheine ab, bleiben gut 84.100 Dokumente übrig, die in den nächsten Jahren umzutauschen sind. Damit sich der Andrang verteilt, hat der Bundesrat ein Stufenmodell für den Umtausch beschlossen. Dabei wurden die Fristen nach Führerscheinarten und Geburtsjahrgängen unterteilt.

Bis zum 19. Januar 2022 sind demnach zunächst die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 vom Umtausch betroffen. Im Jahresrhythmus folgen dann alle weiteren Jahrgänge, die noch ein Papierdokument besitzen. Für alle Führerscheine, die nach 1999 ausgestellt wurden, sprich die Scheckkarten, beginnt die Staffelung 2026.

Jeder Führerscheinbesitzer ist selbst für den Umtausch verantwortlich. Das heißt, es erfolgt keine Benachrichtigung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Wird jemand nach Ablauf der Frist mit einem alten Führerschein erwischt, droht laut ADAC ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Der Kreis Anhalt-Bitterfeld erhebt eine Umtauschgebühr von 24 Euro. Um den neuen Führerschein zu erhalten, ist ein entsprechender Antrag auszufüllen, der unter anderem im Zerbster Bürgeramt ausgereicht und auch wieder entgegen genommen wird. Mitzubringen sind zudem der Personalausweis, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein.

Die Bearbeitung dauert ungefähr vier Wochen, wie Marina Jank mitteilt. Voraussetzung ist, dass der bisherige Führerschein im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ausgestellt wurde beziehungsweise die Fahrerlaubnisdaten des Betreffenden bereits im örtlichen Register erfasst sind. „Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Dauer bei erheblich steigender Anzahl der zu bearbeitenden Vorgänge entsprechend verlängert“, gibt die Kreissprecherin zu bedenken. Denn mangels bisheriger Erfahrungen könne nicht abgeschätzt werden, ob es einen Ansturm von Antragsstellen geben wird.

Übrigens verliert nur der Führerschein seine Gültigkeit, nicht die Fahrerlaubnis, die weiterhin unbegrenzt gilt. Deshalb ist auch keine erneute Prüfung abzulegen.