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Urteil im Gerichtsprozess Gefangen im Liebeswahn: Stalker aus Zerbst muss in die Psychiatrie

33-Jähriger hat jahrelang einer Zerbsterin nachgestellt. Das Landgericht Dessau-Roßlau sprach ihn nun frei aber will dessen seelische Störung behandeln lassen.

Von Andreas Behling 07.11.2024, 17:45
Verteidiger Daniel Großmann und der 33-jährige Angeklagte im Gerichtsaal im Landgericht.
Verteidiger Daniel Großmann und der 33-jährige Angeklagte im Gerichtsaal im Landgericht. Foto: Andreas Behling

Zerbst/Dessau. - Die 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat am Donnerstag einen 33 Jahre alten Angeklagten aufgrund einer bestehenden Schuldunfähigkeit vom Vorwurf freigesprochen, in drei Fällen gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen zu haben. Zugleich ordnete die Kammer unter dem Vorsitz von Uda Schmidt an, dass der gebürtige Bulgare in einer Psychiatrie untergebracht wird. Grundlage der Entscheidung ist, dass der Mandant von Verteidiger Daniel Großmann unter einer nicht heilbaren, krankhaften seelischen Störung leidet.