Urteil Gericht hebt Haftbefehl auf
Das Landgericht Dessau hat den Haftbefehl gegen einen Zerbster aufgehoben.
Dessau/Zerbst l Für die Familie dürfte es das schönste Weihnachtsgeschenk überhaupt gewesen sein. Dass es drei Tage zu früh zur Bescherung kam, wird überhaupt keine Rolle gespielt haben. Die 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat den gegen einen Mann aus Zerbst ergangenen Haftbefehl aufgehoben. „Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ist weggefallen“, erklärte der Vorsitzende Richter Frank Straube. Mutter und Sohn fielen sich daraufhin weinend in die Arme.
Seit dem 24. Oktober hatte sich der 33 Jahre alte Angeklagte in Untersuchungshaft befunden. Die war ihm auferlegt worden, weil die Sorge bestand, dass er auf eine Zeugin durch Drohungen und andere Einschüchterungsversuche einwirken könnte, um eine Aussage zu seinen Gunsten zu erreichen. Weil die Frau nun gleich zum Auftakt des Berufungsprozesses ausführlich vernommen wurde, ist diese Gefahr nicht mehr vorhanden.
Verantworten muss sich der von Annegret Schumann verteidigte Angeklagte für einen Ladendiebstahl, den er einräumte, und eine Sachbeschädigung, welche er bestritt. Tatsächlich hat niemand gesehen, dass er am Zerbster Wegeberg die Eingangstür zur Wohnung seiner damaligen Partnerin gewaltsam geöffnet hat. Die einzige, die das behauptete, war die 22-Jährige. Zumindest zeigte sie die Tat am 27. April vorigen Jahres bei der Polizei an.
Im Berufungsverfahren, in dem es für den Angeklagten um neun Monate Gefängnis geht, erzählte sie nun, sie selbst habe die Tür mit Hilfe einer Plastikkarte und etwas Körperkraft geöffnet. „Nach dem Spaziergang mit meinem Hund hatte ich mich ausgesperrt.“ Aus Gnatz und Frust - „Wir hatten meistens viel Stress und uns ständig wegen allem in der Wolle. Nichts lief wie es sollte. Es gab eine Menge Reibereien. Damals war es familiär für uns beide nicht einfach.“ - habe sie die Schuld auf den 33-Jährigen abgewälzt.
„Als ich Anfang 2017 bei ihr einzog - wir hatten zwar Sex, aber ich wollte keine feste Beziehung -, besaß die Tür bereits Verschleißspuren. Man musste sich bloß etwas stärker dagegen lehnen, dann ging sie auf“, berichtete der Zerbster. „Ich wunderte mich, dass sie so lange mit dem Schaden lebte.“ Weil den Prozessbeteiligten - die Staatsanwaltschaft vertritt Olaf Braun - noch wichtige Zeugen fehlten, wird das Verfahren im Januar 2019 mit gleich zwei Terminen fortgesetzt.