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Gericht Mini-Schreckpistole und Drogen versteckt

Ein Zerbster muss sich wegen bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten.

Von Andreas Behling 16.01.2021, 04:00

Dessau/Zerbst l Still und heimlich verschaffte sich das Sondereinsatzkommando (SEK) Zutritt zur Wohnung an der Zerbster Brüderstraße, in welcher der 38-Jährige lebte, von dem man wusste, dass er gewaltbereit und möglicherweise bewaffnet war. Tatsächlich hatte der Mann an dem frühen Morgen des 17. Dezember 2019 - es war kurz nach 6 Uhr - keine Chance, sich auch nur ein paar Zentimeter von der Couch, auf der er geschlafen hatte, zu erheben. Vermutlich hatte die Blendgranate, die zum Einsatz kam, ihre Wirkung nicht verfehlt.

Ein knappes Jahr nach den Geschehnissen muss sich der aktuell in Halle inhaftierte Zerbster nun in einem erstinstanzlichen Verfahren vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau verantworten. Staatsanwalt Falk Liesigk wirft ihm bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor. Als die SEK-Beamten die Wohnung gesichert und für die geplante Durchsuchung frei gegeben hatten, fand der mehrköpfige Trupp der Landesbereitschaftspolizei neben knapp 90 Gramm Cannabis, diversen Führerscheinen und Personalausweisen sowie einer größeren Menge Bargeld verschiedene nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtige Gegenstände.

Laut Liesigks Aufzählung handelte es sich um eine Mini-Schreckschusspistole - später wiederholt als „kleinste Pistole der Welt“ bezeichnet -, einen Schlagring und ein Butterfly-Messer. Auf die Waffen waren die Beamten gestoßen, als sie im Flur den Zwischenraum hinter einer Deckenverkleidung ausleuchteten. „Das Fachkommissariat in Dessau hatte uns geraten, genau - also auch nach oben - hinzuschauen“, berichtete ein erfahrener Polizist des Zerbster Reviers, das sich im Übrigen lediglich 100 Meter Luftlinie von der durchsuchten Zwei-Raum-Wohnung befindet.

Zu den Funden gehörte darüber hinaus ein Mobiltelefon, das mutmaßlich im Landkreis Potsdam-Mittelmark von dessen Besitzer, der eine Bedrohung angezeigt hatte, erpresst worden war. Der Polizist erinnerte sich, dass die Kräfte der Bereitschaftspolizei sehr gründlich vorgingen. „So einen Einsatz möchte man nicht haben. Die haben in der Wohnung alles umgedreht.“ Er selbst habe, da die Platzverhältnisse beengt waren, im Wohnzimmer gestanden und sich die gemeldeten Funde notiert. Die Sicherungsprotokolle habe er später dem Angeklagten, der zunächst - da vorläufig festgenommen - unter Bewachung zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht worden war, vorgelegt. Bei der Gelegenheit habe ihm der 38-Jährige gesagt, dass seine Verlobte nichts mit den Sachen im Deckenversteck zu tun habe.

Allerdings, so der Zeuge weiter, sei in der Küche auch Kokain gefunden worden. Und im Schlafzimmer konnte eine Dose mit Crystal aufgespürt werden. Von der Miniaturpistole zeigte sich der Polizist noch jetzt nachhaltig fasziniert. „Das in einem kleinen Holzkasten drapierte Ding war für uns unerklärlich. Andere Leute nehmen das als Schlüsselanhänger“, schätzte er ein. Die Hauptverhandlung wird unter dem Vorsitz von Frank Straube am 2. Februar fortgesetzt.