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Gerichtsurteil Haftstrafe: Zerbster zündet Kinderwagen an

Ein Zerbster muss für 18 Monate ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht in Dessau. Von Brandstiftung ging das Gericht nicht aus.

Von Andreas Behling 13.11.2020, 04:00

Dessau/Zerbst l Ein 32 Jahre alter Mann aus Zerbst ist von der 3. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Mit der Entscheidung reagierte die Kammer unter dem Vorsitz von Frank Straube auf die vom Angeklagten und seinem Verteidiger Sven K. Schneider erfolgreich eingelegte Revision beim Bundesgerichtshof.

Das Gericht ging nunmehr nicht davon aus, dass der Zerbster am 13. Oktober 2018 eine versuchte schwere Brandstiftung beging, indem er in einer spontanen Reaktion die Flamme eines Feuerzeugs an das Verdeck eines Kinderwagens hielt, der im Treppenhaus des Wohnhauses Friedensallee 60 stand. Den Argumenten von Verteidigung und Staatsanwalt Sven Köhler folgend, stufte die Kammer die Tat als Sachbeschädigung ein.

Der Angeklagte, hieß es zur Begründung, habe nicht billigend in Kauf genommen, dass die Flammen vom Wagen auf die hölzerne Konstruktion des Treppenhauses hätten übergreifen können. „Die subjektive Seite ist entscheidend“, sagte Köhler. „Ich wage zu bezweifeln, dass er auf dem Schirm hatte, dass ein Übergreifen des Feuers aufs Gebälk möglich war.“

Straube kommentierte das so: „Die Tat passierte gleichsam im Vorbeigehen.“ Die Kammer verneine den Tatvorwurf der Brandstiftung, weil es nicht der Wille des Mannes gewesen sei, seinen Kindern, die sich zu dem Zeitpunkt in der Wohnung seiner damaligen Partnerin aufhielten, den einzigen Fluchtweg abzuschneiden. Neben der ganz erheblichen Alkoholisierung des Angeklagten habe man ferner berücksichtigen müssen, dass er sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befand.

Hervorgerufen wurde die übermäßige Erregung durch Bekannte seiner Lebensgefährtin, die ihm seinerzeit im Vorfeld etliche provozierende Nachrichten aus der Wohnung der Frau gesendet hatten. Gegen einen Vorsatz sprach darüber hinaus, dass der 32-Jährige - obschon die Gelegenheit bestand - nicht vor der Polizei flüchtete und die Beamten sofort nach ihrem Eintreffen sofort auf die mittlerweile erkennbaren Flammen hinwies. Das beherzte Eingreifen einer Polizistin, die das Gefährt ins Freie zog, sorgte dann dafür, dass Schlimmeres verhindert wurde.

Für die Sachbeschädigung erhielt der Zerbster eine Einzelstrafe von sechs Monaten. Das Gericht widersprach hiermit dem Verteidiger, der eine Geldstrafe für ausreichend erachtete. Zur Erläuterung der Position wies der Vorsitzende darauf hin, dass der mit dem Feuerzeug-Einsatz verfolgten Absicht, den Kinderwagen unbrauchbar zu machen, eine „hohe Gefährlichkeit“ innewohnte.

Tatsächlich sei die Grenze zur Brandstiftung sehr nahe, schätzte Straube ein. Im Übrigen müsse nicht bloß der eher geringe Wert des Wagens in Betracht gezogen werden. „Die Renovierungskosten wegen der Verrußung beliefen sich am Ende auf einen vierstelligen Betrag“, erinnerte der Vorsitzende.

Die Gesamtstrafe von 18 Monaten ergab sich, weil zugleich eine weitere Sachbeschädigung - an der Hauseingangstür wurde die Scheibe eingeschlagen -, eine gefährliche Körperverletzung sowie der gegen Vollstreckungsbeamte geleistete Widerstand und deren Beleidigung - dokumentiert im Video einer Body-Cam - zu verurteilen waren.

Dem Zerbster eine Bewährungschance einzuräumen, kam für das Gericht nicht in Betracht. Nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten wurde das Vorliegen der dafür erforderlichen besonderen Umstände verneint. Es ist allerdings zu erwarten, dass vor dem Haftantritt sehr genau geprüft, ob dem Mann nicht doch eine positive Sozialprognose gestellt werden kann.

Dazu gehört, dass er Vaterfreuden entgegensieht, denn seine neue Partnerin erwartet voraussichtlich im März 2021 das gemeinsame Kind. Zudem hatte er aufgrund des Vorfalls ein Jahr und eine Woche in Untersuchungshaft zugebracht. Bezogen auf das aktuelle Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, müsste er also eine Reststrafe von sechs Monaten verbüßen.