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Gerichtsurteil Kein Zweifel an Körperverletzung

Das Landgericht hat ein Urteil im Berufungsverfahren zweier Zerbster gefällt. Beide stehen wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht.

Von Andreas Behling 01.12.2020, 04:00

Dessau/Zerbst l Die 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat im Berufungsverfahren gegen zwei Männer aus Zerbst die Urteile gefällt. Der 58-jährige Angeklagte, der bislang unbescholten durchs Leben kam, scheiterte mit seiner Absicht, einen Freispruch zu erreichen.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Thomas Knief wies seine Berufung zurück und beließ es bei der achtmonatigen Bewährungsstrafe, die ihm das Amtsgericht Zerbst auferlegt hatte. Im Fall des mitangeklagten 29-Jährigen setzte die zwei Instanz die Vollstreckung einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und fünf Monaten allerdings zur Bewährung aus. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgesetzt.

Schuldig gemacht hatte sich das Duo einer gefährlichen Körperverletzung. Die Tat wurde bereits am Nachmittag des 16. Juli 2018 vor einer Kaufhalle in Zerbst verübt. Der Konsum von Alkohol spielte keine kleine Rolle, als sich das Duo und ein dritter, inzwischen rechtskräftig verurteilter Mann vor der Kaufhalle mit einem Zerbster auseinander setzte, dem man vorwarf, sich auf einer sozialen Plattform im Internet über eine frühere Partnerin des jüngeren Angeklagten lustig gemacht zu haben. Daraufhin wurden dem 42-Jährigen, der mehrere Prellungen davontrug, Schläge ins Gesicht und Tritte verpasst.

Während der jüngere Angeklagte die Tat einräumte, sagte der 58-Jährige, er habe damals lediglich eine Hand auf den Kopf des mutmaßlichen Opfers gelegt und die Beteiligten aufgefordert, sie sollten die Dinge klären, wenn sie wieder nüchtern sind. Ihm sei peinlich gewesen, dass Passanten und Einkaufende auf die Gruppe aufmerksam wurden.

Sein Mandant, sagte Verteidiger Markus Brodowski, habe verhindernd eingreifen wollen. Dieser Argumentation schenkte das Gericht jedoch keinen Glauben, zumal der Geschädigte rekapitulieren konnte, dass sich der ältere Angeklagte keineswegs zurückhielt. „Nach zwei Schlägen sagte er zu mir, dass ich den Kopf unten lassen soll. Sonst würde er nochmals zuhauen“, schilderte das Opfer.