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Gerichtsverfahren Kundenpost in der Wohnung gebunkert

Ein Coswiger muss sich vor dem Gericht in Dessau verantworten: Ihm wird vorgeworfen Postsendungen in seiner Wohnung aufbewahrt zu haben.

Von Andreas Behling 23.10.2020, 04:00

Dessau/Coswig/Zerbst l Fast eine Stunde währte die Unterbrechung im Berufungsprozess vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau. Dann erkundigte sich die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten, wie denn weiter vorgegangen werden soll. Aus ihrer Warte kamen nur zwei Varianten in Betracht. Entweder der Angeklagte, ein 46-jähriger Mann aus Coswig, würde auf sein Rechtsmittel verzichten. In dem Fall hätte auch Staatsanwalt Frank Pieper nicht auf eine schärfere Strafe gedrängt. Oder vor der Kammer müssen eine ganze Reihe von Zeugen erscheinen. Dann wiederum wäre mit einer längeren Prozessdauer zu rechnen. „Fangen wir an zu verhandeln“, sagte Pieper, „ziehen wir es durch.“ Wie lange man sich bis zum Urteil treffen müsste? „Eventuell bis März oder April nächsten Jahres“, lautete seine Prognose.

Der von Axel Küster verteidigte Coswiger bestritt vehement, sich des Unterdrückens von Postsendungen schuldig gemacht zu haben. Das hatte das Amtsgericht in Zerbst am 18. September 2019 ganz anders gesehen. Die erste Instanz hielt es für erwiesen, dass der Mann zahlreiche Briefe, die ihm Kunden seines Zustelldienstes anvertrauten, im Zeitraum von September 2012 bis Juni 2015 in seiner Wohnung aufbewahrte. Hierfür wurde eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 3600 Euro verhängt.

Dass die Briefe aus den Coswiger Geschäftsräumen in die Wohnung umgelagert wurden, hielt die Staatsanwaltschaft bereits damals für ein ganz starkes Indiz, dass die Sendungen bewusst der vertragsgemäßen Beförderung entzogen worden sind. Es seien keine Versuche des Weitertransports oder der Rückgabe unternommen worden. Zudem erklärte Frank Pieper, er gehe nicht von einer einzigen Tat aus, für die ein Gesamtvorsatz anzunehmen sei. Er wolle die Taten nach den Tagen aufschlüsseln, an denen eine Zustellung möglich gewesen wäre. „Es ginge zu weit, jeden einzelnen Brief als eine Tat zu bewerten“, schätzte er ein. Auch dies eine Frage der Prozess-Ökonomie, denn dann müsste man sich über 1876 Sendungen unterhalten. Gesichert worden waren durch die Polizei mehr als 3600 Briefe.

Die Vorsitzende verwies auf die zwölf Sonderhefte, die zu den Akten gehören. Aus denen gehe eben nicht hervor, dass es Absprachen zu einer einfachen Lagerung der Briefe gab. Ein Teil der Sendungen war mithin auf der Toilette abgelegt worden. „Weil da Platz war“, argumentierte der Angeklagte. „Das WC war gleichzeitig mein Lagerraum.“ Und weiter sagte er zu seinem Standpunkt: „Ich kann doch keinen Brief transportieren, für den ich nicht bezahlt werde. Ich habe sie nicht vorenthalten. Sie lagen bei mir da.“

Sein Verteidiger Axel Küster verfolgte die Strategie, die Briefe in Kategorien zu sortieren. So sei ein beträchtlicher Teil der sogenannten Info-Post zuzuordnen, die Unternehmen - man kennt es von Pizzerien mit Lieferservice - für Reklame-Zwecke nutzen würden. Diese Sendungen müssten nicht zurückgegeben werden. Eine zweite Gruppe seien Rückläufer gewesen. Deren Zustellung sei gescheitert, weil zum Beispiel der Empfänger unbekannt war oder es an der Adresse gar keinen Briefkasten gab. Und in die dritte Kategorie fielen laut Küster Briefe, die in das System seines Mandanten von der Konkurrenz „illegal eingespeist“ wurden.

„Dieses Problem hätte aber mit den fraglichen Unternehmen irgendwie geklärt werden müssen. Im Zweifel durch eine Unterlassungsverfügung oder die Aufforderung, dass diese ihre Sendungen abholen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie die Briefe einfach behalten können“, fand die Vizepräsidentin des Landgerichts. Den Angeklagten forderte sie auf, zum nächsten Termin die Verträge mit den Kunden vorzulegen. „Und ich bitte darum, rechtzeitig die Zeugen zu benennen, die gehört werden sollen.“ Küster sicherte Kooperationsbereitschaft zu. Von den mutmaßlich unterdrückten Postsendungen existiert nunmehr nur noch eine umfassende Liste, welche die Polizei im Rahmen der Ermittlungsarbeit anlegte. Die Briefe selbst sind zugestellt worden. Von der Deutschen Post.