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Gerichtsverfahren War es Diebstahl oder nicht?

Ein ehemaliger Mieter soll in Hohenlepte Heizkörper, Fenster und Badewanne abmontiert und mitgenommen haben. War es Diebstahl oder nicht?

Von Andreas Behling 29.09.2020, 04:00

Dessau/Hohenlepte l Die 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau wird das Verfahren gegen einen 42 Jahre alten Angeklagten am 15. Oktober fortsetzen. Dem Mann wird vorgeworfen, im Frühjahr 2018 aus einem gemieteten Einfamilienhaus in Hohenlepte zahlreiches Inventar abmontiert und mitgenommen zu haben. Diebstahl, lautete der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf.

Zu den entwendeten Gegenständen sollen zum Beispiel eine Badewanne, mehrere Heizkörper, Fenster, eine Treppe, Bodenbeläge und ein Durchlauferhitzer gehört haben. Während der Angeklagte - in Erfurt geboren und derzeit in Berlin-Tempelhof lebend - die Tat bestreitet und im Berufungsverfahren einen Freispruch anstrebt, ging zumindest die erste Instanz von seiner Schuld aus. Anfang März 2020 hielt das Amtsgericht Zerbst eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 8000 Euro für angemessen. Außerdem war dem Mann auferlegt worden, knapp 16 000 Euro an den Geschädigten zu zahlen.

Doch handelt es sich überhaupt um einen Diebstahl? „So kleine Fälle sind manchmal gar nicht so uninteressant“, meinte der Vorsitzende Richter Thomas Knief. Aus seiner Warte ist eine „falsche rechtliche Wertung“ vorgenommen worden. Das Zauberwort heiße „Wegnahme“. Und bei allen Dingen, die man eventuell in der Wohnung abgebaut habe und die so zu einer beweglichen Sache wurden, habe der Mieter die Sachherrschaft.

Insofern komme kein Diebstahl, sondern eine veruntreuende Unterschlagung in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Betracht. „Es kam hier nicht zu einem Bruch fremden Gewahrsams“, führte Knief in der kleinen juristischen Vorlesung weiter aus. Für den Angeklagten, der sich in dem Prozess selbst verteidigt, hat die modifizierte rechtliche Einordnung mithin keine Konsequenzen.

„Es kommt zu keiner Änderung des Strafrahmens. Es ist nur eine andere Tat“, klärte der Vorsitzende auf. Was sich in der Hohenlepter Wohnung tatsächlich zutrug, weiß die Kammer jedoch immer noch nicht. Die zwei Zeugen, die für Aufklärung hätten sorgen können, fehlten auch am zweiten Verhandlungstag.

Der Eigentümer der Wohnung steht in Rumänien aktuell noch unter Corona-Quarantäne. Die Noch-Ehefrau des Angeklagten, die mit ihrer ältesten Tochter in Hohenlepte lebte, galt aus der Sicht des Gerichts ebenfalls als entschuldigt. Sie legte eine ärztliche Bescheinigung vor, dass sie unter einer sehr schmerzhaften Rückenerkrankung leide. Diese verhindere es, eine Reise anzutreten und an der Verhandlung teilzunehmen. Dass ihm dies der Facharzt „mit kollegialer Hochachtung“ mitteilte, freute Knief. „Es ist doch nett, zum Mediziner gemacht zu werden.“

Nicht so nett ist die weitere Verzögerung des Prozesses. „Aber dafür sind wir nicht verantwortlich. Wir müssen versuchen, die Sache aufzuklären. Und dazu brauchen wir die Zeugen“, so der Vorsitzende, der den Angeklagten belehrte, dass der gar nicht in Hohenlepte gemeldet war, sei kein Beweis für seine Unschuld. Erstens könne man an einem Ort gemeldet sein, aber ganz woanders leben. Und zweitens spreche die Meldeadresse ja nicht dagegen, irgendwohin zu fahren und dort eine Wohnung auszuräumen.