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1095 Hektar Laub- und Mischwald im Zerbster Gebiet bis 4. Mai vollständig gesperrt Gift aus der Luft gegen Eichenschädlinge

Von Thomas Drechsel 25.04.2012, 03:18

Ab morgen werden in mehreren Laubwäldern von Zerbst und Ortsteilen Insektengifte versprüht. Die Wälder dürfen bis 4. Mai nicht betreten werden.

Zerbst l Zahlreiche Wälder der Region Zerbst dürfen von morgen an bis einschließlich Freitag, den 4. Mai, weder betreten noch beritten oder befahren werden. In dieser Zeit werden die Wälder durch einen Hubschrauber mit Schädlingsbekämpfungsmitteln besprüht. Es handelt sich um die Pflanzenschutzmittel "Dipel ES" und "Karate Forst flüssig".

Am Dienstag erließ Landrat Uwe Schulze eine Verfügung "zur Bekämpfung von forstschädigenden Fraßgesellschaften aus der Luft und zur Sperrung von Waldflächen". Betroffen sind insgesamt 397 Einzelflächen in den Gemarkungen Bornum, Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Gödnitz, Grimme, Jütrichau, Lindau, Luso, Nedlitz, Reuden, Steckby, Steutz, Walternienburg und Zerbst (siehe nebenstehende Grafik). Alle Flächen zusammen ergeben 1095 Hektar. Ebenfalls behandelt (und von einer Verfügung der Landkreises Jerichower Land erfasst) werden Gebiete um Leitzkau und Altengrabow. Die betreffenden Waldgebiete sind durch mehrjährigen Schädlingsbefall vorgeschädigt. Bei den schädigenden Insekten handelt es sich insbesondere um Eichenfraßgesellschaften (Großer und Kleiner Frostspanner, Eichenwickler) und Eichenprozessionsspinner. Die Raupen fressen die frisch sprießenden Blätter. Darum soll unter anderem das Kontaktgift Karate Forst flüssig eingesetzt werden. Dieses Gift bleibt auf allen Pflanzenteilen, vor allem an den Knospen, mehrere Tage haften.

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter. Die sehr feinen Brennhaare der Raupe, die ein Eiweißgift namens Thaumetopoein enthalten, können beim Menschen eine Raupendermatitis auslösen. Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut durch Einatmen der Haare können zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten und Asthma führen.

Während der Bekämpfungsaktion werden sämtliche Feld- und Waldwege zu den betreffenden Gebieten abgesperrt. Zudem wird an jeder Waldzufahrt eine Kopie der Verbotsverfügung sichtbar angebracht sein. Die Pflanzenschutzmittel dürfen im Abstand von 25 Metern beidseits von Fließgewässern nicht ausgebracht werden. Dieselbe Distanz muss zu angrenzenden Grundstücken eingehalten werden. "Wir appellieren an alle Einwohner, im ureigensten Interesse die betreffenden Waldgebiete in der angegebenen Zeit zu meiden", erklärte gestern der Anhalt-Bitterfelder Amtsleiter Andreas Rößler.

Die Verordnung komplett unter: www.anhalt-bitterfeld.de