Stadtverwaltung erinnert Grundstücksbesitzer an Ihre Streu- und Räumpflicht Glatte Wege durch Nieselregen: Streuen nicht vergessen!
Zerbst l Die extreme Dauerfrostperiode scheint zunächst überstanden. Nun hat der Wetterbericht Schnee und Eisglätte durch Nieselregen für die kommenden Tage angesagt. Für Grundstücksbesitzer bedeutet das im Zuge ihrer Streu- und Räumpflicht jeden Menge Arbeit. Doch wer muss eigentlich wann, was beräumen oder streuen?
"Die Durchführung des Winterdienstes obliegt den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke", erklärt Jan Hädrich, Rathaussprecher der Stadt Zerbst. Gemäß den Regelungen der Zerbster Straßenreinigungssatzung seien Gehwege bei Schnee und Glätte so begehbar zu halten, dass die Benutzer weder besonders gefährdet noch mehr als den Umständen nach unvermeidbaren behindert werden. "Das bedeutet, dass bei Schneefall Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 Meter vom Schnee freizuhalten sind", so Hädrich.
Ist ein Gehweg nicht vor-handen, so sei ein Streifen von mindestens einem Meter Breite oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn vom Schnee freizuhalten.
Ist über Nacht Schnee gefallen, so muss die Reinigung werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr erfolgt sein. Außerdem ist die Reinigung bis 20 Uhr eines Tages nach jedem Schneefall unverzüglich vorzunehmen.
"Bei Schnee und Eis sind die zu beräumenden Flächen vor- zugsweise mit Sand abzustumpfen. Ätzende Chemikalien, Asche und Hauskehricht dürfen zum Streuen nicht verwendet werden", erklärt der Pressesprecher.
Bei Tauwetter wiederum sind Rinnsteine und Regenläufe freizuhalten, damit das Tauwasser ungehindert abfließen kann.
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung kontrolliert alljährlich die Einhaltung der in der Satzung aufgeführten Regelungen. Denn der Verstoß gegen die auferlegten Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Fragen zu den Anliegerpflichten werden durch die Beschäftigten des Ordnungsamtes gerne beantwortet, hier werden ebenfalls Hinweise aus der Bevölkerung zu möglichen Pflichtverletzungen entgegengenommen. Zudem können Interessenten die Anliegerpflichten in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt nachlesen. Diese ist beispielsweise im Internet auf der Hompage der Stadt www.stadt-zerbst.de unter der Rubrik Stadtrecht zu finden.
Bei konkreten Fragen kann das Ordnungsamt unter der Rufnummer (03923) 75 42 16 oder 75 42 17 kontaktiert werden.