Grundsteuerreform Neue Grundsteuer sorgt in Zerbst für eine Flut an Einsprüchen
Seit Jahresbeginn gilt für die Berechnung der Grundsteuer ein neues Verfahren. Gegen die neuen Grundsteuerbescheide sind in Zerbst bereits zahlreiche Einsprüche eingegangen. Jetzt weist die Stadt Eigentümer auf wichtige Details hin.
Aktualisiert: 21.02.2025, 13:47

Ansprechpartner sind in dem Fall die Finanzämter, zuständig für den Raum Zerbst ist das Finanzamt Dessau-Roßlau. An dieses Finanzamt sollen Bürgerinnen und Bürger alle Rückfragen und rechtliche Einwendungen gegen Grundsteuerwert- und -messbescheide richten, die der Stadt als Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer dienen. Darauf werden die Mitte Dezember 2024 beschlossenen Hebesätze angewendet.
Zerbst. - Nach Umsetzung der Grundsteuerreform weist die Zerbster Stadtverwaltung die Bürger auf wichtige Details hin.