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Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung Gutscheine sind von den Vereinen auszufüllen

Von Judith Kadow 12.07.2011, 04:38

Zerbst. Das von der Bundesregierung in diesem Jahr angestoßene Bildungspaket soll Kindern aus Familien mit geringen Einkommen mehr Zukunftschancen geben - in dem sie die Chance zur Teilhabe erhalten.

Die Kommunale Beschäftigungsagentur Anhalt-Bitterfeld (KomBA ABI) stellt dazu unter anderem bargeldlose Gutscheine bereit, um Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleis-tungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, stärker als bisher in bestehende Vereins- und Gemeinsschaftsstrukturen zu integrieren.

Dabei geht es um die Bereiche Sport, Spiel, Kultur, künstlerische Arbeit wie zum Beispiel Musikunterricht, angeleitete Aktivitäten (u.a. Museumsbesuche) oder die Teilnahme an Freizeiten - wie den Pfadfindern.

"Kosten für private Besuche von Schwimmbädern, dem Zoo oder Kino werden hingegen nicht von uns übernommen", teilt Janet Rausch aus dem Team Verwaltung der KomBA ABI mit. Ausnahmen bilden jedoch die Teilnahme nan Gruppenveranstaltungen, bei denen ein Nachweis erforderlich ist. Beispielsweise ein Besuch des Theaters mit der Klasse fiele darunter. Wichtig ist, dass die Besuche einen solzialintegrativen Bezug haben und nicht rein individueller Natur sind.

Die bewilligten Leistungen bzw. Kostenübernahmen seitens der KomBA ABI erfolgen bargeldlos in Form von Gutscheinen im Wert von zehn Euro monatlich.

Diese Gutscheine sind von den leistungsberechtigten Bürgern bei den entsprechenden Vereinen vorzulegen beziehungsweise abzugeben. Diese füllen dann die Gutscheine mit Angaben wie der Bankverbindung aus und schicken sie an das Jobcenter der KomBA.

"Wir weisen jedoch darauf hin, dass zukünftig keine Zahlung im Zusammenhang mit dem Bildungspaket durch die Eltern an die Leistungserbringer - sprich die Vereine oder Einrichtungen - verauslagt werden dürfen", betont Janet Rausch. Grund dafür ist, dass eine Rückerstattung an die Eltern nach Auslaufen der Übergangsfrist gesetzlich ausgeschlossen ist.

Weitere Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie zum Gutscheinverfahren werden telefonisch von der KomBA ABI unter Telefon (0 39 23) 6 13 51 07 beantwortet.