1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Hauptausschuss empfiehlt: Keine Stellungnahme zu Klage

Möckern zu Verfassungsbeschwerden aus Schopsdorf und Stresow Hauptausschuss empfiehlt: Keine Stellungnahme zu Klage

Von Stephen Zechendorf 09.10.2010, 06:18

Hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden der ehemaligen Gemeinden Schopsdorf und Stresow gegen ihre Eingemeindung in die Stadt Möckern sollte die Stadt Möckern keine Stellungnahme abgeben. Diesen Vorschlag machte Möckerns Bürgermeister Frank von Holly dem Haupt- und Finanzausschuss. Die Ausschussmitglieder schlossen sich dieser Empfehlung einstimmig an.

Möckern. Zur Erinnerung: Stresow und Schopsdorf – beides bis vor Kurzem selbständige Gemeinden und Mitglieder der Verwaltungs- gemeinschaft (VG) Möckern-Loburg-Fläming (die inzwischen aufgelöst worden ist) hatten gegen die Gesetze, welche die Eingemeindung regeln, eine "kommunale Verfassungsbeschwerde" eingelegt. Dazu sind sie nach dem Landesverfassungsgerichtsgesetz auch berechtigt. Das Landesverfassungsgericht hatte nach Eingang der Klage die Stadt Möckern angeschrieben und Gelegenheit gegeben, sich bis zum 22. November zum Sachverhalt zu äußern.

In der Klagebegründung weisen die Kläger aus Schopsdorf und Stresow umfänglich auf die "Verletzung von Rechtsprinzipien hinsichtlich der vorübergehenden Zusammensetzung des Stadtrates von Möckern" hin. Aus Sicht der Stadtverwaltung Möckern ist dies allerdings zeitlich begrenzt hinnehmbar. Aus diesem Grunde werde empfohlen, dass die Stadt keine Stellungnahme abgibt.

Noch mehr Stadträte

Nun wird diese Empfehlung auch dem Stadtrat von Möckern in seiner Sitzung am 14. Oktober vorgelegt werden.

In diesem Gremium sitzen dann übrigens auch schon weitere neue Stadtratsmitglieder, die im Zuge der Begleitgesetze zur Kommunalgebietsreform hinzugekommen sind (Volksstimme berichtete).

Allein dies wäre ein Punkt, in dem Bürgermeister Frank von Holly und fraktionsübergreifend zahlreiche Vertreter des bislang CDU-dominierten Stadtrates von Möckern wohl zustimmen: die demokratischen Verhältnisse im Stadtrat von Möckern seien durch die gesetzlich ermöglichte Erweiterung des Stadtrates um nicht gewählte Vertreter der neuen Mitgliedsgemeinden verletzt worden.