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Hebesätze Grundsteuer steigt für viele Bürger an

2020 gelten in Zerbst und den zugehörigen Ortschaften einheitliche Hebesätze. Vielen Bürgern im Umland beschert das höhere Bescheide.

Von Daniela Apel 21.10.2019, 05:00

Zerbst l Schon 2017 entschied der Stadtrat, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Steuerhebesätze zu erhöhen. Daran erinnert Anja Behr, Leiterin des Amtes für Steuern, Beiträge und Beteiligungen im Gespräch mit der Volksstimme. Allerdings galt dieser Beschluss zunächst nur für die Kernstadt Zerbst und die schon länger dazugehörigen Ortschaften Bias, Luso und Pulspforde.

Zum 1. Januar 2018 stieg dort bereits die Grundsteuer A von 305 auf 325, die Grundsteuer B von 355 auf 400 und die Gewerbesteuer von 350 auf 380 Prozent an. Die übrigen 21, erst 2010 eingemeindeten Ortschaften behielten vorerst ihre individuellen Hebesätze, da diese in den jeweiligen Gebietsänderungsverträgen auf zehn Jahre festgeschrieben wurden. „Nun endet diese Bindefrist“, betont Anja Behr.

Für die Einwohner im Umland von Zerbst bedeutet das fast durchweg, dass sie ab 2020 höhere Realsteuern zahlen müssen. Die Auswirkungen sind allerdings ganz verschieden, weil jede der früher selbstständigen Gemeinden eben teils ganz unterschiedliche Hebesätze hatte.

So sind die Nedlitzer die einzigen, die von der Anpassung zumindest bei der Besteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) sowie der Unternehmen (Gewerbesteuer) profitieren, die bislang höher ausfiel. Und für Wohngrundstücke (Grundsteuer B) bleibt hier der Hebe-satz gleich.

Unterdessen galten in Bornum beispielsweise bis jetzt vergleichsweise niedrige Hebesätze – so lagen Gewerbesteuer und Grundsteuer A nur bei jeweils 250 Prozent, entsprechend tiefer müssen die Betroffenen dort künftig in die Tasche greifen.

„Anfang Januar werden die neuen Bescheide verschickt, wir rechnen mit rund 6000 bis 7000“, informiert Anja Behr. Stets im Februar, Mai, August und November – jeweils zum 15. des Monats – sind die zu zahlenden Beträge fällig. „Es gibt auch die Möglichkeit, immer zum 1. Juli als Jahreszahler die gesamte Summe zu begleichen“, bemerkt die Amtsleiterin.

Zugleich weist sie jeden, der die Grundsteuer mittels Dauerauftrag überweist, darauf hin, den Auftrag rechtzeitig aufzulösen und zu ändern. „Nicht, dass sonst Fehlbeträge auflaufen und möglicherweise ein Zahlungsverzug entsteht“, gibt Anja Behr zu bedenken.

Die ab 2020 greifenden Bescheide gelten dann so lange, bis eine erneute Änderung notwendig ist. Auch darauf macht die Amtsleiterin aufmerksam. Dieses Vorgehen wird schon länger praktiziert. „Das verringert den Verwaltungsaufwand“, begründet Anja Behr.

Die Anpassung der Realsteuern in den 21 Ortschaften wirkt sich positiv auf den Haushalt der Einheitsgemeinde Zerbst aus. Wurden für dieses Jahr fürs Umland Einnahmen von 704.000 Euro aus der Grundsteuer B kalkuliert, sind für 2020 rund 851.000 Euro veranschlagt. Bei der Grundsteuer A wird unterdessen mit Mehreinnahmen von 21-000 Euro gerechnet, womit sich eine Summe von 307.000 Euro ergibt.

Wie Anja Behr erläutert, fließen diese Steuergelder als allgemeine Deckungsmittel in den Finanzplan ein. Das bedeutet, dass kein Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung besteht. Das trifft ebenfalls auf Hundesteuer und Vergnügungssteuer zu.

Mit den nun ab 2020 für alle geltenden Hebesätzen befindet sich die Stadt Zerbst übrigens nah am Sachsen-Anhalt-weiten Durchschnitt. Dieser lag laut Statistischem Landesamt 2018 bei der Grundsteuer A bei 330 Prozent, der Grundsteuer B bei 419 Prozent und der Gewerbesteuer bei 363 Prozent.