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Kita-Gebühren Eltern werden stärker entlastet

Seit Jahresbeginn gilt die Geschwisterregelung für den Hortbereich. Die Entlastung der Eltern macht sich auch in Zerbst bemerkbar.

Von Daniela Apel 22.01.2020, 00:01

Zerbst l Mit dem so genannten „Gute-Kita-Gesetz“ unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Rund 140 Millionen Euro fließen nach Sachsen-Anhalt, wo nicht nur der Personalschlüssel in den Einrichtungen verbessert und zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden sollen. Darüber hinaus sollen Eltern finanziell noch stärker entlastet werden. Mitte Dezember hat der Landtag die entsprechende Gesetzesänderung noch verabschiedet.

Demnach wird zum Stichtag 1. Januar 2020 die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder auf den Hortbereich ausgeweitet. Das bedeutet: „Wenn ein Kind im Hort und ein oder mehrere Kinder in Kita oder Krippe betreut werden, ist nur noch der geringere Hortbeitrag zu zahlen“, erklärt Markus Pfeifer. „Der Hortbeitrag ist allerdings für jedes Kind zu zahlen“, betont der Sachgebietsleiter der Zerbster Sozial-, Schul- und Sportverwaltung. Entsprechend individuell fallen die Bescheide für jede einzelne Familie aus, die nicht nur von der Anzahl der Kinder abhängen, sondern ebenfalls vom jeweiligen Betreuungsumfang.

Zur Erläuterung führt er zwei Rechenbeispiele an: Wenn der zweijährige Sprössling für bis zu zehn Stunden die Krippe besucht, während sein fünfjähriger Bruder die gleiche Zeit im Kindergarten betreut wird und die siebenjährige Schwester bis zu fünf Stunden den Ganztagshort (einschließlich Ferienbetreuung) besucht, mussten Eltern bisher monatlich insgesamt 413 Euro zahlen. Nach der neuen Regelung sind es jetzt nur noch 81 Euro – eine Ersparnis von über 300 Euro. Etwas geringer ist die Entlastung, wenn zwei von drei Geschwistern den Hort nutzen, während das jüngste Kind ganztägig in der Krippe ist. Hier sinken die Betreuungskosten von bislang 377 Euro auf fortan 162 Euro, da eben zwei Hortkinder in die Beitragsberechnung hineinfallen.

Bereits 2019 wurde die Geschwisterregelung in Sachsen-Anhalt als „wichtiger Schritt in Richtung Beitragsfreiheit“, wie es im Flyer zum neuen Kinderförderungsgesetz (Kifög) damals hieß, eingeführt. Seither mussten Eltern einzig für das älteste in der Krippe oder im Kindergarten betreute Kind Beiträge zahlen. In der Einheitsgemeinde Zerbst profitierten bislang knapp 150 Familien von dieser Regelung. „Mit der Ausweitung auf den Hortbereich kommen nochmal rund 60 Familien hinzu“, weiß Markus Pfeifer. Sobald die noch ausstehende Veröffentlichung des geänderten Kifögs erfolgt sei, werden auch die neuen Bescheide an die Eltern versendet, fügt er hinzu.

Durch die Neuregelung zur Elternentlastung entsteht den Kommunen zugleich ein Defizit. Diese Einnahmeausfälle „werden im Rahmen einer aufwendigen Spitzabrechnung durch das Land gedeckt. Die Erstattung erfolgt allerdings erst im Folgejahr“, schildert Markus Pfeifer. Um die Belastungen der Gemeinden zu mildern, hat der Landtag jedoch beschlossen, zum 1. März 2020 und zum 1. März 2021 Abschläge zu zahlen.

Hinsichtlich des städtischen Anteils an der Finanzierung der Kita-Plätze hat sich derweil nichts geändert, wie Markus Pfeifer darlegt. Demnach koste ein Krippenplatz für zehn Stunden monatlich im Schnitt 1350 Euro. „Land und Kreis tragen davon gut 600 Euro, die Eltern zahlen 215 Euro Kostenbeitrag“, schildert er. Bleibt für die Stadt ein Restbetrag von gut 535 Euro im Monat. Allerdings könnten dieses Jahr die Zuweisungen von Land und Kreis steigen. „Erwartet wird eine Erhöhung von drei Prozent“, so Pfeifer.