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Landwirtschaft Bei Anruf: Rettung vor dem Mähdrescher

Möckeraner Jäger beklagen in Zeiten von Mahd, Brut- und Setzzeit zu wenig Kommunikation mit den Landwirten.

Von Stephen Zechendorf 26.05.2019, 01:01

Möckern/Loburg/Grabow l 17 totgemähte Kitze beklagte der Loburger Jäger Jan Blaue im Jahr 2017 in den Ehlewiesen zwischen Möckern und Loburg. Im Jahr 2018 seien es 14 Stück gewesen. Die Zahlen seien das Ergebnis einer persönlich durchgeführten Zählung, nachdem die Mahd erfolgte.

Der Tod dieser Rehkitze hätten verhindert werden können, ist Jan Blaue sicher: „Ein Anruf hätte genügt“. Gemeint ist der Anruf des Landwirtes oder Lohnunternehmers, der mähen will, an den Jagdpächter, der das Leben von Bodenbrütern wie Rehwild, Hase und Fasan retten will.

In diesen Tagen ist es wieder soweit. Auf den Wiesen steht das Gras hoch. Ideal als Futter für die Viehhaltung der Landwirte in der Region. Es ist Zeit zu mähen. Doch die Zeit der Mahd fällt mit der Setzzeit der Rehe zusammen. Und die Ricken legen ihre Kitze im Schutz der hohen Wiesen ab. Dort sind sie kaum zu sehen. Die Ricke verlässt das Neugeborene, um Feinde nicht auf das Versteck aufmerksam zu machen. Nur zum Säugen und Reinigen kommt sie regelmäßig zu dem Nachwuchs zurück.

Wie viele Wiesenbrüter flüchten die Jungtiere nicht, sondern drücken sich dicht auf den Boden, bis der Feind wieder weitergezogen ist. Beim Fuchs mag das klappen. Den knapp über dem Boden rotierenden Messern der herannahenden Mähdrescher sind die Neugeborenen dagegen hilflos ausgeliefert. „Ricken suchen, oft noch tagelang, selbst die zerhäckselten Kadaver ihrer Kitze auf und verteidigen sie auch gegen Füchse, Krähen und Greifvögel“, heißt es in einem Informationsblatt des Deutschen Jadgverbandes (DJV).

Grundsätzlich stelle sich die Frage, wer für den Schutz junger Wildtiere bei der Mahd verantwortlich ist und in welchem Umfang eine Person dafür haftbar gemacht werden kann: „Der Landwirt beziehungsweise der tatsächliche Maschinenführer stehen in der Pflicht dafür zu sorgen, dass Tiere bei der Mahd nicht getötet oder gefährdet werden und werden auch dafür persönlich haftbar gemacht“, heißt es in dem Schreiben des DJV. Bei Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes seien sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafen möglich.

„In vielen Fällen werden wir Jäger nicht informiert“, beschreibt Jan Blaue. Mal werde in den Nachtstunden gemäht, obwohl es nur wenige Stunden vorher hieß, man wüsste nicht wann der Lohnunternehmer beginnen würde. „So darf es nicht weiter gehen“, sagt Blaue. „Wenn der Landwirt einen Tag vor der Mahd anruft, können die Tiere gerettet werden.“

Durch unmittelbar vor der Mahd durchgeführte Vergrämungsmaßnahmen auf den zu mähenden Flächen könnte bereits ein großer Teil der Wildtiere gerettet werden. „Dabei sollten die Ernteflächen gezielt in den Stunden vor dem Mähtermin, idealerweise am Vorabend, beunruhigt und abgesucht werden“, empfiehlt der DJV, „denn vor allem junge Kitze verlassen die Fläche nicht von allein, sondern werden von den Ricken aus der Fläche geführt.“

Zum Einsatz kommen bei solchen Maßnahmen Flatterband, akustische Signaltongeber oder Radios sowie farbige Rundumleuchten.

Auch der Landwirt könne durch das Mähen der Wiesen von innen nach außen zur Rettung der Tiere beitragen. So werde das Wild nicht eingekesselt sondern nach außen gedrängt. Auch durch das Absuchen der Wiesen mit Vorstehhunden und das Abfliegen mit Drohnen, um Nester und Jungtiere zu orten, könne man einen Großteil der Kitze retten und sie in ungefährdete Bereiche verbringen.

Am 25. Mai kommen in Grabow erstmals Drohnenführer im Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt zu einem Netzwerktreffen zusammen. Unter anderem geht es dann auch um den Einsatz der Drohnen und Wärmebildsysteme, um das Leben von Rehkitzen zu retten.

In Loburg plant Jan Blaue, Aktionen wie in Bayern „Kids for Kitz“ aufzugreifen: „Das werden wir hier auf jeden Fall starten. Voraussetzung ist immer, wir haben Informationen zu einem geplanten Mähbeginn.“ Weitere Infos gibt es hier.