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Bauwillige könnten es schwerer haben Lange Diskussion im Ortschaftsrat in Nedlitz: Innenbereichssatzung findet keine Zustimmung

Ob Bauwillige in Nedlitz künftig Hindernisse bewältigen müssen, bleibt abzuwarten. Denn eine Innenbereichssatzung hat der Ortschaftsrat in Nedlitz zuletzt abgelehnt.

Von Petra Wiese 29.07.2021, 11:01
Bauwillige könnten es in Zukunft in Nedlitz schwerer haben, denn die Grenzen von Innen- und Außenbereich sind nach wie vor nicht klar definiert, weswegen Baugesuche abgelehnt werden können.
Bauwillige könnten es in Zukunft in Nedlitz schwerer haben, denn die Grenzen von Innen- und Außenbereich sind nach wie vor nicht klar definiert, weswegen Baugesuche abgelehnt werden können. Uli Deck/dpa

Nedlitz - Die Innenbereichssatzung stand bei der jüngsten Sitzung des Nedlitzer Ortschaftsrates zur Diskussion. Jedem Ratsmitglied waren alle Unterlagen diesmal rechtzeitig zugegangen. Es war ein langer Prozess, damit endlich diese Satzung vorgelegt werden konnte. Zuletzt waren die Nedlitzer mit fünf Ratsmitgliedern in Zerbst gewesen, um die letzten Absprachen zu treffen. Am Ende hatten diese es für gut befunden, was da auf dem Tisch lag.

„Das Maximum, das wir erreichen konnten“, sagte Eduard Hahn. Er stellte allerdings die Frage in den Raum, warum man jetzt auf diese Satzung drängt. Schließlich ging es die letzten 20 Jahre auch ohne. Ortsbürgermeister Mario Buge erinnerte, dass man vor zwei Jahren deshalb zusammen gesessen habe. „Es war der Wunsch von allen im Ortschaftsrat“, erinnerte er. Jetzt verschiebe man die Entscheidung von Monat zu Monat, so Buge.

Es sei lange genug Zeit gewesen, sich anzuschauen, ob hinhaut, was die Stadt uns vorschlägt, meinte er. Allen könne man es sowieso nicht recht machen. Er fand den Entwurf als Anfangspunkt relativ fair für die Gemeinde und für alle. Deshalb hielt er nichts von einer neuerlichen Vertagung. Endlich Nägel mit Köpfen sollte in Nedlitz gemacht werden.

Bisher über jeden Einzelfall entschieden

Zweifel bei Eduard Hahn: „Verbauen wir uns dadurch andere Sachen?“ „Es geht nur darum, den Innenbereich festzulegen“, machte der Ortsbürgermeister noch einmal deutlich. Der Flächennutzungsplan schreibe vor, was Baufläche wird oder nicht, war Markus Wilhelmy zu vernehmen. Jan DeVries geht davon aus, dass wenn nach X Jahren zu wenig Baufläche vorhanden ist, der Innenbereich auch erweiterbar ist. Wenn jemand hinter der Grenze bauen will, bekommt er eine Ablehnung, hat Eduard Hahn Bedenken, dass damit ein Gebiet festgelegt wird.

Detlef Walter war der Meinung, dass die vorhandenen Grundstücke komplett in den Innenbereich gehören, da wäre eine Korrektur nötig. Bislang wurde über jeden Einzelfall entschieden. Das werde dann nicht mehr so sein, dann seien die Grenzen gesetzt, so Eduard Hahn. Detlef Walter schlug sogar vor, Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen. Den Gemeinden sei es zu überlassen, wo Innen- und Außenbereich liegen.

Die Ortschaft Nedlitz einschließlich Hagendorf verfügt als einzige Ortschaft der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft „Vorfläming“ über keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP). Dieser dient als vorbereitende Planung, zur grafischen Darstellung der räumlichen Ausstattung des Gemeindegebietes. Er gibt Auskunft über Wohnbau- und Gewerbeflächen, Flächen der Land- und Forstwirtschaft, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrs- und Versorgungsanlagen und mehr. „Der Flächennutzungsplan entfaltet kein unmittelbares Baurecht“, erläuterte Bauamtseiterin Heike Krüger.

Satzung legt die Grenzen fest

Aus einem FNP können konkrete Planungen im Zuge eines Bauleitplanverfahrens oder Satzungsverfahrens entwickelt werden. In Gemeinden ohne rechtsverbindliche Flächennutzungspläne ist es auch möglich, eine Innenbereichssatzung aufzustellen - beispielsweise eine Klarstellungs- und Einbeziehungs-/Ergänzungssatzung - erläutert Heike Krüger weiter.

Eine solche Satzung legt die Grenzen zwischen Außenbereich und Innenbereich rechtssicher fest. Des Weiteren können einzelne Grundstücksflächen in Ortsrandbereichen in den Innenbereich einbezogen werden, um die Ortslage abzurunden. Der Entwurf einer solchen Satzung für Nedlitz und Hagendorf existiert bereits seit August 2020 im Bau- und Liegenschaftsamt der Stadt Zerbst und wurde wie oben beschrieben mit Ratsmitgliedern vorberaten.

„Eine Innenbereichssatzung ist ein wichtiges Planungsinstrument, insbesondere die Einbeziehungsflächen, um bauwilligen Privatpersonen als auch potenziellen Investoren die Möglichkeit einzuräumen, sich in der Heimat wieder niederzulassen, in der Wahlheimat den Lebensmittelpunkt zu finden oder für Dritte Häuser zu errichten“, machte die Amtsleiterin noch einmal deutlich. Besonders aus diesem Grund sei eine Bestandsplanung ein Instrument, um die Attraktivität der eigenen Ortschaft noch hervorzuheben und die Ansiedlung junger Familien zu unterstützen.

Bestandsplanung wichtig für Attraktivität des Ortes

Zur Abstimmung aufgerufen, scheiterte der Entwurf im Nedlitzer Ortschaftsrat jedoch. Vier Ratsmitglieder lehnten den Entwurf ab, vier enthielten sich der Stimme und nur einmal gab es Zustimmung. Eine Menge Arbeit und Zeit hatte die Verwaltung bereits investiert – umsonst. Wenn es in Nedlitz um Bauvorhaben geht, müssen diese nun weiterhin eine Detailprüfung durchlaufen, um die Zulässigkeit festzustellen.

Insbesondere wird zuerst die Lage im Innen- oder Außenbereich beurteilt, beschreibt Heike Krüger das Vorgehen. Die Grenzen für den planungsrechtlichen Außenbereich, welcher von Bebauung freizuhalten ist, verläuft dabei exakt hinter dem letzten Gebäude (Außenwand) der einzelnen Grundstücke. Das heißt, es steht somit ein geringeres bauliches Potenzial zur Verfügung. Heike Krüger: „In der Endkonsequenz ist abzuleiten: Liegt keine Satzung vor, die genaue Grenzen zwischen Außen- und Innenbereich definiert, kann es zur Versagung von Baugesuchen führen.“