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Landgericht Dessau-Roßlau Nach Urteil: Verurteilte erscheinen nicht zur eigenen Berufung

Zwei Männer wurden in Dessau-Roßlau wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie legten Berufung ein, erschienen aber nicht zur Verhandlung.

Von Andreas Behling 06.05.2025, 14:45
Zwei Veruteilte sind ihrem eigenen Berufungsverfahren vor dem Landgericht Dessau-Roßlau unentschuldigt ferngeblieben.
Zwei Veruteilte sind ihrem eigenen Berufungsverfahren vor dem Landgericht Dessau-Roßlau unentschuldigt ferngeblieben. Foto: Jonas Lohrmann

Dessau/Zerbst. - Die 9. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat am Dienstagvormittag die Berufungen von zwei Männern aus Zerbst verworfen. Sie waren ohne ausreichende Entschuldigung dem Prozess ferngeblieben. Damit sind die beiden Fortsetzungstermine, die am 8. und 15. Mai vorgesehen waren, hinfällig.