Gesetzesänderung Neue Regeln fürs Kabel-TV: Was zahlreiche Zerbster Mieter ab Juli beachten müssen
Bisher zahlen Mieter das Kabel-TV über die Nebenkosten. Das ist ab 1. Juli nicht mehr möglich. Müssen Nutzer jetzt Einzelverträge abschließen? In Zerbst kommt es auf den Vermieter an.

Zerbst - Ab Juli 2024 fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg für die Nebenkostenabrechnung weg. Beim Nebenkostenprivileg handelt es sich um die Bereitstellung eines bestimmten Kabelanschlusses in einem Gebäude vom Vermieter. Diese werden über die Nebenkosten abgerechnet. Zu diesen Kosten gehören dabei nicht nur die Heizung, Gebäudereinigung, Hausmeister oder Aufzug – sondern unter Umständen auch die Kosten für Kabelfernsehen.
Für Mieter in Mehrfamilienhäusern bedeutet das: Wer weiterhin Kabel-TV nutzen will, muss sich in der Regel bis zum 1. Juli um einen neuen Vertrag kümmern. Das trifft auch nicht wenige Zerbster Mieter, denn die allermeisten Wohnungen sowohl von der Genossenschaft „Frohe Zukunft“ als auch der Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH Zerbst (BWZ) werden mit Kabelfernsehen des Anbieters PŸUR (ehemals Tele Columbus) versorgt.
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BWZ und „Frohe Zukunft“ hatten bisher dafür Sammelverträge (Mehrnutzerverträge) für das Kabelfernsehen abgeschlossen. Die Bezahlung erfolgte dabei über ein Sammelinkasso, bei dem die einzelnen Mieter oder einzelne Wohnungseigentümer die Kosten für Kabel-TV über die Nebenkostenabrechnung beglichen haben.
Wohnungsbaugenossenschaft „Frohe Zukunft“ zahlt weiter für seine Bestandsmieter
„Bei uns ändert sich das auch künftig nicht. Für die Bestandsmieter werden wir die Gebühren für das Kabel-TV beim Anbieter weiterhin als Sammelrechnung zahlen, die Kosten aber nicht umlegen. Das heißt, alle 1377 Bestandsmieter mit Kabelanschluss erhalten ihr Fernsehen ab dem 1. Juli kostenfrei“, sagt Knuth Jacob, geschäftsführender Vorstand der Zerbster Wohnungsbaugenossenschaft „Frohe Zukunft“. Bei neuen Mietverträgen würden die Kosten in die Kaltmiete eingerechnet.
„Kein Mieter unserer Genossenschaft muss also einen neuen Vertrag mit PŸUR oder anderen TV-Anbietern abschließen, was im Übrigen in vielen Fällen auch die teurere Variante ist, es sei denn, sie möchten zusätzliche Leistungen, wie Internet, Telefon oder sonstige Angebote“, erklärt Jacob. Er berichtet, dass schon Haustürverkäufer unterwegs sind, um neue Verträge unter Dach und Fach zu bringen. „Für Kabelfernsehen brauchen unsere Mieter keine neuen Verträge“, betont Jacob.
Mieter der Genossenschaft freuen sich über kostenfreies Kabel-TV
Das Beibehalten des Sammelinkassos habe für beide Seiten Vorteile. „Wir bekommen die Anschlüsse günstiger als bei Einzelverträgen und PŸUR bekommt seine Gebühren weiterhin aus einer Hand, hat keine Zahlungsausfälle, falls Gebühren von Nutzern nicht gezahlt werden und muss so kein Inkasso betreiben“, erklärt Jacob.
Die Mieter der „Frohen Zukunft“ hören die gute Nachricht gerne. „Wenn wir den Kabelanschluss ab Juli kostenfrei bekommen, freut uns das natürlich, auch wenn es kein Riesenbetrag ist. Noch besser ist, dass wir uns um nichts kümmern, also keinen neuen Vertrag für das Fernsehen abschließen müssen“, sagt Waltraud Wieschke, Mieterin bei der Genossenschaft in der Langen Straße.
Mieter der Zerbster BWZ müssen Einzelverträge abschließen
Die BWZ hat in ihren Beständen zwei unterschiedliche Versorgungsmodelle. „Im Großteil des Bestandes schließen die Mieter bereits Einzelverträge für Kabelfernsehen, Internet oder Telefonie mit PŸUR ab. Der andere Teil des Bestandes – unsere Wohneigentumsanlagen – werden bislang im Sammelinkasso mit Kabelfernsehen versorgt. Diese Versorgung wird zum 1. Juli auf Einzelverträge umgestellt“, informiert Daniela Kock, Geschäftsführerin der BWZ auf Volksstimme-Nachfrage.
Das hieße, jeder Mieter oder Eigentümer müsse dann künftig einen eigenen Vertrag zur Kabelversorgung abschließen. Alle Fremdeigentümer seien bereits über die Umstellung informiert worden. „Zur Verbesserung des Angebotes und der Leistung installiert PŸUR bereits seit 2023 Glasfaseranschlüsse in jeder Wohnung. Hier kann natürlich auch ein Drittanbieter – wie beim Telefon – die Netznutzung bei PŸUR beantragen“, erklärt die Geschäftsführerin der BWZ.

Über die Umstellung informiere die PŸUR selbstverständlich jeden Haushalt. „Damit entfällt dann künftig die Abwicklung der Kosten über die Nebenkostenabrechnung“, so Kock.
Viele Internet-TV-Anbieter sowie Live-TV-Dienste im Internet überbieten sich aktuell mit Alternativ-Angeboten, die möglicherweise deutlich günstiger sind als ein TV-Kabelvertrag, heißt es in einer Pressemitteilung von teltarif.de. „In dem Fall ist der Kabelanschluss in der Wohnung gar nicht mehr notwendig“, so Alexander Kuch, Redakteur bei teltarif.de.
Anbieter darf Anschlüsse verplomben
Hat sich der Mieter dazu entschieden, den TV-Kabelanschluss nicht mehr zu nutzen, schickt der Netzbetreiber in der Regel einen Techniker, um den Anschluss im Keller abzuklemmen – falls das überhaupt geht. In vielen Häusern sei die TV-Kabel-Installation nämlich so gestaltet, dass der Netzbetreiber die unberechtigte Nutzung des Anschlusses nur dadurch verhindern kann, dass ein Techniker in die Wohnung kommt und den Anschluss verplombt.
Mieter müssen laut Gerichtsurteilen das Betreten der Wohnung dulden, damit der dort befindliche Übergabepunkt verplombt werden kann. Aber Vorsicht: „Wer weiterhin dauerhaft über den Anschluss fernsieht, ohne dafür zu bezahlen, oder sogar eine Sperre des Anschlusses entfernt, macht sich der Erschleichung einer Leistung strafbar“, warnt Alexander Kuch.