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Gesetzesänderung Neue Regeln fürs Kabel-TV: Was zahlreiche Zerbster Mieter ab Juli beachten müssen

Bisher zahlen Mieter das Kabel-TV über die Nebenkosten. Das ist ab 1. Juli nicht mehr möglich. Müssen Nutzer jetzt Einzelverträge abschließen? In Zerbst kommt es auf den Vermieter an.

Von Thomas Kirchner Aktualisiert: 09.02.2024, 08:48
Wie geht es weiter mit dem Kabel-TV in Zerbster Mietwohungen?
Wie geht es weiter mit dem Kabel-TV in Zerbster Mietwohungen? Foto: Lino Mirgeler/dpa

Zerbst - Ab Juli 2024 fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg für die Nebenkostenabrechnung weg. Beim Nebenkostenprivileg handelt es sich um die Bereitstellung eines bestimmten Kabelanschlusses in einem Gebäude vom Vermieter. Diese werden über die Nebenkosten abgerechnet. Zu diesen Kosten gehören dabei nicht nur die Heizung, Gebäudereinigung, Hausmeister oder Aufzug – sondern unter Umständen auch die Kosten für Kabelfernsehen.