Wahlschein-Antrag nur per Post oder E-Mail Online Anforderung der Unterlagen für die Wahlen in der Einheitsgemeinde Zerbst ist nicht möglich
Am 6. Juni wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag und in Anhalt-Bitterfeld zudem ein neuer Landrat gewählt. Aus diesem Grund flattern nach und nach die Wahlbenachrichtigungen ins Haus. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte muss einen Antrag stellen, braucht die entsprechenden Unterlagen – den Wahlschein. Doch es gibt Verwirrung bei den Benachrichtigungen

Zerbst
Am 6. Juni wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag und in Anhalt-Bitterfeld zudem ein neuer Landrat gewählt. Aus diesem Grund flattern nach und nach die Wahlbenachrichtigungen ins Haus. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte muss einen Antrag stellen, braucht die entsprechenden Unterlagen – den Wahlschein.
Dass dies auch online möglich ist, steht fest, ein Hinweis allerdings sorgt derzeit für Verwirrung, wo das möglich ist: Grundsätzlich findet sich der Antrag auf der Rückseite der Wahl-Benachrichtigung. Bei der Landratswahl steht auf der Benachrichtigung, dass der Wahlschein auch elektronisch beantragt werden kann, bei der Benachrichtigung zur Landtagswahl nicht. Die Anträge können jedoch für beide Wahlen online gestellt werden. Für Irritation sorgt zudem eine Wahlbroschüre auf der Internetseite des Landkreises: Darin heißt es, dass die Anträge auf den Internetseiten der jeweiligen Kommunen zu finden sind. Für Zerbst zumindest stimmt das nicht.
Technische Möglichkeiten nicht überall vorhanden
Warum nicht? „Die Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt liegt uns auch vor. Sie stellt allgemeine Verfahrensweisen in einfacher Form vor und erläutert sie. Die in der Broschüre genannte elektronische Antragstellung mit Formular auf der Internetseite der Stadt ist kein gesetzlich vorgeschriebener Standard“, schreibt Evelyn Johannes, stellvertretende Bürgermeisterin und Wahlbeauftragte in Zerbst auf Nachfrage.
Die technischen Möglichkeiten dafür seien zum Teil noch nicht überall gegeben. Dies treffe für die Stadt Zerbst auf die Wahlscheinbeantragung zu. „Die Stadt arbeitet mit der Software ,Meso’ im Einwohnermeldeamt. Mit dieser Software werden die Ermittlung der Wahlberechtigten, die Erstellung der Wählerverzeichnisse und die Wahlscheinerstellung bearbeitet. Für diese Software ist die elektronische Antragstellung nicht gegeben und wird daher von der Stadt Zerbst nicht angeboten. Daher gibt es auch kein Formular auf unserer Internetseite“, erläutert Johannes.
Dies werde sich mit der beabsichtigten Softwareumstellung in Zukunft ändern. „Die elektronische Antragstellung auf Erteilung eines Wahlscheins oder von Briefwahlunterlagen könne daher momentan nur per E-Mail an info@stadt-zerbst.de erfolgen. Diese E-Mail muss die Angaben zur Person – also Name, Anschrift, das Geburtsdatum sowie die Angabe der Zustellanschrift außerhalb des Wohnsitzes beinhalten“, betont Johannes. Der Antrag muss bis 4. Juni, 18 Uhr, im Wahlamt der Stadt eingegangen sein.