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Prozessauftakt Zerbster bestreitet Hehlerei

Einem 55-jährigen Zerbster wird vor Gericht vorgeworfen, gestohlene Fahrräder und Fahrradteile verkauft zu haben.

Von Andreas Behling 20.05.2020, 06:00

Dessau/Zerbst l  Die erste Instanz verurteilte ihn zu drei Jahren Haft. Der Zerbster ging in Berufung. Drei Verhandlungstermine sind nun angesetzt.

Der Zerbster, der Probleme hatte, seine Maske korrekt vor Nase und Mund zu platzieren, bestreitet die Vorwürfe im vollen Umfang. Weder habe er 80 aus Diebstahlshandlungen stammende Vorderräder von Fahrrädern noch zwölf komplette Fahrräder im Wissen um deren Herkunft angekauft, um sie zwischen Mai und August 2015 in seinem zu dieser Zeit in Dessau betriebenen Fahrradgeschäft an die Kunden zu bringen.

Sich im Berufungsprozess nur über seinen Verteidiger einlassend, strebt er vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau also einen Freispruch vom Vorwurf der gewerbsmäßigen Hehlerei an. Für den 55 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten geht es in dem Verfahren, das Thomas Knief leitet, um eine Menge. Die erste Instanz hatte ihn - dies durchaus zur Überraschung manches Juristen - im November vorigen Jahres zu drei Jahren Haft verurteilt.

Die Beweisaufnahme verspricht schwierig zu werden. Abzuwarten bleibt, ob die Fortsetzungstage am 28. Mai und 10. Juni ausreichen. Verteidiger Oliver John deutete an, dass ein heute 20-Jähriger als Hauptbelastungszeuge eventuell mit Vorsicht zu bewerten sei. Bei dem Mann sei ein fetales Alkoholsyndrom diagnostiziert worden. Dies gehe mit erheblichen kognitiven Störungen einher. John regte an, einen am Fachkrankenhaus in Bernburg tätigen Chefarzt hinzuzuziehen. Der kenne den Zeugen und könne dessen Aussagetüchtigkeit einschätzen.

Allerdings ist die Erkrankung nur ein Problem. Das andere: Der Mann, derzeit offenbar im brandenburgischen Kyritz zu Hause, erschien schon nicht vor der ersten Instanz. „Der Mann war eine Quelle regen Austauschs“, meinte der Vorsitzende Richter. Von Polizisten des Kyritzer Reviers seien Ermittlungen durchgeführt worden. Tatsächlich stünde der Name des Zeugen an Briefkasten und Klingel der letzten bekannten Adresse. Anwesend jedoch sei er nicht gewesen. Von Nachbarn war zu erfahren, dass er nur in den Abendstunden in der Wohnung sei. Er verhalte sich ruhig – vermutlich, um nicht gehört zu werden. Was er in der Vergangenheit zu den Vorwürfen gegen den Zerbster bekundete, stammte aus den Aussagen von Vernehmungsbeamten.

Dieser Umstand führte im Berufungsprozess zum dritten Problem: Einer der Vernehmenden, ein Staatsanwalt, befindet sich momentan im Urlaub. Freilich waren sich alle Beteiligten einig, dass es darauf ankommen wird, sich einen eigenen Eindruck von dem jungen Mann zu verschaffen.

Amtsrichter Thomas Klumpp-Nichelmann, der den mutmaßlichen Lieferanten aus einem anderen Verfahren kannte, erinnerte sich, dass der damalige Teenager recht bereitwillig den Abnehmer der Diebesbeute benannte. Das habe ihn überrascht.

Der Angeklagte jedoch ließ über seinen Anwalt vortragen, dass er den Mann weder auf mögliche Ankäufe von Rädern oder Radteilen ansprach noch Ankäufe abwickelte. Ein einstiger Kunde - das Geschäft in Dessau ist inzwischen geschlossen - habe den ihn belastenden Zeugen öfter mit in das inzwischen geschlossene Geschäft gebracht. „Das war wohl ein Angestellter von dem Kunden. Er hielt sich stets im Hintergrund“, trug der Verteidiger vor.